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Urteil im Missbrauchs-Prozess
Aus Schweiz aktuell vom 12.11.2014.
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Schweiz Buben-Missbrauch: 9,5 Jahre für Berner Sozialpädagogen

Das Regionalgericht in Thun hat den Sozialpädagogen zu einer Freiheitsstrafe von 9,5 Jahren verurteilt. Das Gericht hat die Strafe zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben. Der Täter hatte in den Kantonen Bern, Baselland und Solothurn über Jahre 21 Buben missbraucht.

Die Richter des Regionalgerichts Oberland haben ihr Urteil gefällt: Eine Freiheitsstrafe von 9,5 Jahren für den Sozialpädagogen. Das Gericht hat die Strafe aber zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufgeschoben.

Diese sogenannte «kleine Verwahrung» war am Vortag bereits von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefordert worden. Die Massnahme bedeutet, dass der Mann erst auf freien Fuss gesetzt werden kann, wenn die Ärzte dies dereinst aufgrund des Therapieverlaufs für angezeigt halten.

Berufsverbot von fünf Jahren

Bei der Freiheitsstrafe hatte die Staatsanwaltschaft acht Jahre gefordert. Der Verteidiger hatte für eine Freiheitsstrafe von maximal sechseinhalb Jahren plädiert, unter anderem weil aus Sicht des Angeklagten keine körperliche Gewalt im Spiel gewesen sei.

Das Regionalgericht sprach den Beschuldigten trotzdem der sexuellen Nötigung und sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig. Ausserdem erhielt der Mann ein Berufsverbot von fünf Jahren. Der Mann befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Ein Gutachten bescheinigte dem Mann, grundsätzlich therapierbar zu sein.

Täter weitgehend geständig

Der Gerichtspräsident verwies in seiner mündlichen Begründung des Urteils auf zwei Fälle, in denen der Tatbestand der sexuellen Nötigung gegeben war. In einem Fall habe es Gewaltanwendung gegeben, im anderen sei das Opfer mit Alkohol widerstandsunfähig gemacht worden.

Der 44-Jährige war weitgehend geständig. Vor Gericht erklärte er, er beginne zu begreifen, was er seinen Opfern angetan habe. Zwar habe er niemals körperliche Gewalt angewendet, aber er habe die Buben manipuliert und sich wohl nur eingebildet, das Ganze geschehe einvernehmlich. Die Kinder und Jugendlichen hätten vermutlich einfach mitgemacht, weil sie seine Zuneigung nicht verlieren wollten.

Der Beschuldigte sagte weiter, er sei auch offen für eine chemische Kastration. Pädosexuell werde er sein Leben lang sein. Er wolle aber lernen, mit dieser Neigung zu leben, ohne jemanden zu schädigen.

Pornographische Aufnahmen der Opfer weitergegeben

Der Mann galt als Pionier der Schulsozialarbeit, wurde von Medien porträtiert und gewann Auszeichnungen. Bei seiner Tätigkeit in den Kantonen Bern, Basel-Land und Solothurn schaute offensichtlich niemand genau hin, wenn der Mann Berufliches mit Privatem vermischte und Buben mit nach Hause nahm.

So kam es zwischen 1998 und 2011 zu den Übergriffen. Zumeist verging sich der Mann in seiner Wohnung oder in Alphütten an den Buben. Zum Teil waren Alkohol und Marihuana im Spiel. Die Opfer waren zwischen achteinhalb und 15 Jahre alt. Pornographische Aufnahmen seiner Opfer gab er im Internet an einen Pädosexuellen in den USA weiter.

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