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Bundesgerichts-Entscheid bei der Bündner Fremdsprachen-Initiative
Aus Schweiz aktuell vom 03.05.2017.
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Urteil des Bundesgerichts Bündner Fremdsprachen-Initiative ist gültig

  • Das Bundesgericht hat die Bündner Fremdsprachen-Initiative für gültig erklärt.
  • Der Entscheid fiel mit drei zu zwei Stimmen.
  • Damit hat das Bundesgericht die Beschwerde von Vertretern der Minderheitensprachen Italienisch und Romanisch abgewiesen.
  • Der Grosse Rat des Kantons Graubünden hatte die Initiative zuvor für ungültig erklärt.

Die Initiative verlangt, dass auf Primarschulstufe nur noch eine Fremdsprache unterrichtet werden soll. In den romanisch- und italienischsprachigen Regionen Graubündens würde demzufolge nur noch Deutsch als Fremdsprache unterrichtet. Englisch stünde hingegen in den deutschsprachigen Teilen auf dem Stundenplan der Primarschüler.

So kam der Entscheid zustande

Ein Tessiner und ein Waadtländer Bundesrichter waren der Ansicht, dass die Initiative die Minderheiten diskriminiere. Der Austausch zwischen den Landessprachen werde behindert, die behauptete Gleichwertigkeit der Kantonssprachen verletzt.

Die beiden deutschsprachigen Richter meinten dagegen, wichtig sei nicht der Lehrplan der Primarschule, sondern, dass am Ende der Schulzeit alle Schüler auf einem vergleichbaren Niveau seien.

Den Ausschlag gab schliesslich der zweite Romand im fünfköpfigen Richtergremium. Er sprach sich dafür aus, die Initiative im Zweifelsfall dem Volk vorzulegen. Über eine allfällige Diskriminierung könne das Bundesgericht dann entscheiden, wenn der Text angenommen würde und klar sei, wie das Ausführungsgesetz aussehe, so seine Argumentation.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden hatte die Initiative für gültig erklärt. Es begründete seinen Entscheid damit, dass sich die Initiative nur auf die obligatorischen Fächer beziehe. Es stünde den Schulen deshalb frei, weitere Fremdsprachen anzubieten.

Vom Grossen Rat für ungültig erklärt

Gegen dieses Urteil hatten Vertreter der Minderheitensprachen Italienisch und Romanisch beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht.

Die Bündner Regierung hatte dem Grossen Rat beantragt, die Initiative für ungültig zu erklären, was im April 2015 auch geschah. Sie begründete dies damit, dass mit der angestrebten Fremdsprachenregelung die Rätoromanen und Italienischbündner aufgrund ihrer Sprache diskriminiert würden.

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