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Schweiz Bürgerliche gegen mehr Rechte für homosexuelle Paare

Sollen Homosexuelle Stiefkinder adoptieren dürfen? Eine Änderung des Gesetzes wird geprüft. Die Vernehmlassung, die am Montag endet, brachte klare Fronten zutage.

Zwei Männer halten je einen Zwilling in die Luft.
Legende: Einer ist der leibliche Vater – der andere nicht. Was passiert mit den Kindern, wenn der leibliche Vater stirbt? Reuters

Homosexuelle, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, wollen ihre Stiefkinder adoptieren können. Dazu muss allerdings das Adoptionsrecht geändert werden. Doch dies ist umstritten. Vor allem Bürgerliche lehnen eine Änderung ab. SP und Grüne möchten dagegen noch weiter gehen und Homosexuellen die Volladoption ermöglichen.

Laut den Linken würde die neue Vorlage die Kinder so genannter Regenbogenfamilien besser schützen. Die Konservativen sehen hingegen das Kindeswohl gefährdet. Dies geht aus den Antworten zur vorgeschlagenen Änderung des Zivilgesetzbuches hervor. Die Vernehmlassung dazu endet am Montag.

EVP und CVP befürchten Probleme

Konservative Kreise haben mit dem Referendum gedroht, sollten beide Parlamentskammern der Revision zustimmen. Die EVP schreibt: «Es kann für alle Beteiligten auch ein Schutz sein, wenn sich die Frage der Stiefkindadoption gar nicht stellt». Wenn in solchen Partnerschaften das Kind des Partners adoptiert werde, sei der leibliche Elternteil meistens noch vorhanden. Aus Sicht der Partei würden die leibliche Mutter oder der leibliche Vater der Adoption in der Regel nicht zustimmen.

Auch die CVP lehnt die Adoption bei eingetragenen Partnerschaften ab, «da es bei der Stiefkindadoption in der Regel auch immer noch einen leiblichen Elternteil gibt, der bei der Stiefkindadoption ausgeschlossen würde». Eine Adoption sei nicht erforderlich, um sich ernsthaft um ein Kind zu kümmern oder um das Kind des Partners finanziell abzusichern. Die SVP lehnt die Vorlage ab, weil in ihren Augen die bisherigen Grundprinzipien des Kindesrechts durchbrochen würden. Dies hätte zur Folge, dass ein Kind entgegen dem natürlichen Kindesverhältnis rechtlich zwei Mütter oder zwei Väter hätte.

Die Schweizer Bischofskonferenz hat ihre ablehnende Haltung bereits bei der Vorlage des Vorschlags klar gemacht: «Die Kinder haben ein Anrecht auf einen Vater und eine Mutter», sagte ein Sprecher. In einer Partnerschaft fehle es an dieser «Komplementarität».

SP und Grüne wollen weiter gehen

Eine andere Sicht vertritt die SP: Die Partei bedauert, «dass der Bundesrat nicht mutig genug war, die Diskriminierung von gleichgeschlechtlich orientierten Menschen, die in eingetragenen Partnerschaften leben, endlich zu beenden». Schwulen und lesbischen Paaren sollte aus Sicht der SP auch die Volladoption offen stehen.

Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare müsse aufhören, schreiben die Grünen. Auch nach der Revision orientiere sich das Adoptionsrecht am «traditionellen» Familienmodell – dies entspreche immer weniger der gesellschaftlichen Realität in der Schweiz des 21. Jahrhunderts.

Die FDP befürwortet die Neuerung für eingetragene Partnerschaften. Die Möglichkeit der Volladoption lehnt sie aber ab.

Bis zu 30'000 Kinder betroffen

Nach Schätzungen lebten bis zu 30'000 Kinder in Familien mit mindestens einem homosexuellen Elternteil, sagte Chatty Ecoffey, Co-Präsidentin des Dachverbands Regenbogenfamilien. Diese Kinder seien nicht juristisch durch beide Elternteile geschützt und dies einzig aufgrund der geschlechtlichen Orientierung der Eltern.

Dies werde beispielsweise zum Problem, wenn ein Partner sterbe – das Kind könne unter Umständen nicht länger mit dem nicht leiblichen Vater oder der nicht leiblichen Mutter leben.

Senkung des Mindestalters

Die Stiefkindadoption für eingetragene Partnerschaften ist nur eine Variante, die der Bundesrat vorschlägt. Die Landesregierung kann sich vorstellen, dass diese Form der Adoption auch bei anderen Lebenspartnerschaften möglich wird.

Mit der Gesetzesrevision würde zudem das Mindestalter von Adoptiveltern von 35 auf 28 Jahre gesenkt. Der Altersunterschied zum Kind dürfte höchstens 45 Jahre betragen. Gemäss Gesetz müsste zudem neu die Meinung des Kinds vor einer Adoption immer angehört werden.

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