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Schweiz Bund kämpft für zweite Landessprache – Luzern dagegen

Bundesrat Alain Berset will nicht tolerieren, dass Deutschschweizer Schüler erst in der Oberstufe eine zweite Landessprache lernen – seine Standfestigkeit könnte sogleich auf die Probe gestellt werden: Im Kanton Luzern soll das Stimmvolk über das umstrittene Thema entscheiden.

Bildungsminister Alain Berset macht mobil gegen die Bestrebungen in Deutschschweizer Kantonen, den Unterricht in einer zweiten Landessprache aus den Primarschulen zu verbannen: Streichen Kantone das Frühfranzösisch oder -italienisch aus dem Stundenplan, werde er eingreifen, hat er angekündigt. Möglichkeiten hat er verschiedene – vermutlich hätte aber am Ende das Volk das letzte Wort.

Grundsätzlich gibt die Verfassung dem Bund das Recht, ins Schulwesen einzugreifen. Können sich die Kantone nicht auf eine Harmonisierung im Schulbereich einigen, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften, heisst es da. Das Volk hat den entsprechenden Verfassungsartikel im Mai 2006 mit einer grossen Mehrheit von 85,6 Prozent angenommen.

Im Vordergrund stehen zwei Handlungsmöglichkeiten, schreibt der Bundesrat in der Antwort auf einen Vorstoss zum Thema. Erstens könnte er sich auf Artikel 48a der Bundesverfassung berufen.

Bund kann Harmonisierung durchsetzen

Gemäss diesem kann der Bundesrat einzelne oder alle Bestimmungen im HarmoS-Konkordat für sämtliche Kantone verbindlich erklären. Somit wären alle Kantone verpflichtet, bereits auf der Primarstufe zwei Fremdsprachen zu unterrichten – eine davon müsste eine Landessprache sein.

Allerdings kann der Bund nicht von sich aus aktiv werden. Er darf nur «auf Antrag interessierter Kantone» handeln. Die Verbindlichkeitserklärung hat in Form eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses des Parlaments zu erfolgen. Sprich: Gegen den Beschluss des Parlaments könnte das Referendum ergriffen werden. Es käme zur Volksabstimmung.

Sprachengesetz verschärfen

Die zweite Variante sieht vor, dass unabhängig vom HarmoS-Konkordat das Sprachengesetz verschärft wird. Doch auch in diesem Fall wiederholt sich das gleiche Spiel: Das revidierte Gesetz müsste durchs Parlament; Referendum und anschliessende Volksabstimmung wären wohl vorprogrammiert.

Vorerst will der Bundesrat aber ohnehin nicht in den Sprachenstreit eingreifen. Bis Mitte 2015 sollen die Kantone eine einvernehmliche Lösung finden. Der Bundesrat warte die Resultate ab, schreibt er. Er werde «zu gegebener Zeit prüfen, ob und auf welchen Rechtsgrundlagen er handeln werde».

Gegenwind vom Luzerner Stimmvolk?

Lehrer für eine Fremdsprache

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Vor einer Woche sprachen sich die kantonalen Lehrerverbände mit einer Gegenstimme für nur noch eine obligatorische Fremdsprache in der Primarschule aus, und zwar eine Landessprache. Zwei Frühfremdsprachen unter den heutigen Voraussetzungen brächten zu wenig Erfolge, lautete der Tenor. Definitiv ist die Haltung der Lehrerverbände noch nicht.

Zuvorkommen könnte den bundesrätlichen Plänen der Kanton Luzern: Dort soll das Stimmvolk darüber entscheiden, ob an Primarschulen künftig nur noch eine statt zweier Fremdsprachen unterrichtet werden – welche Sprache das sein soll, lässt das überparteiliche Begehren offen. In Luzern wird derzeit Englisch ab der 3. und Französisch ab der 5. Primarstufe unterrichtet.

Dem Initiativkomitee gehören neben der Präsidentin des Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverbands auch Vertreter aller Kantonsratsfraktionen sowie der Berufsbildung an. Mit einer Reduktion auf der Primarstufe wollen die Initianten die einzelnen Sprachkenntnisse der Schüler verbessern und der deutschen Sprache mehr Priorität geben. Die frei werdenden Lektionen sollen mit naturwissenschaftlichen Fächern belegt werden.

Eine Fremdsprache an der Primarschule reiche aus, begründet das Initiativkomitee seinen Vorstoss. Mit der Aufhebung einer Sprache sollen die Schüler in den übrigen Fächern ausgewogener gefördert werden. Damit solle auch der hausgemachte Fachkräftemangel bekämpft werden.

Die Initianten haben gemäss Mitteilung 7144 Unterschriften gesammelt. Nötig für das Zustandekommen einer Gesetzesinitiative sind im Kanton Luzern 4000 Unterschriften.

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