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Schweiz Bundesgericht: Kopftuchverbot an Thurgauer Schule ist unzulässig

Die Richter in Lausanne stützen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau. Dieses hatte das Kopftuchverbot gegen zwei muslimische Mädchen an einer Schule in Bürglen (TG) als «unverhältnismässig» bezeichnet.

Zwei 17-jährige muslimische Mädchen aus Bürglen dürfen weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde einstimmig abgewiesen. Die Schule habe kein Recht zum Verbot von religiösen Symbolen wie dem Kopftuch.

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«Gesetzliche Grundlage für ein Kopftuchverbot fehlt»
Aus News-Clip vom 11.07.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 48 Sekunden.

Die Schule hatte im Frühling 2011 den beiden mazedonischen Mädchen verboten, mit Kopftüchern zum Unterricht zu erscheinen. Die Schulordnung legt fest, dass die Schule zum Ziel «eines vertrauensvollen Umgangs ohne Kopfbedeckung besucht wird». Aus diesem Grund sei das Tragen von Caps, Kopftüchern oder Sonnenbrillen während der Schulzeit verboten.

Die Schule berief sich zudem auf das Thurgauer Schulgesetz, wonach sie christliche und demokratische Werte vermitteln soll. Das Kopftuch gefährde die Entwicklung der Mädchen, weil es die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Frage stelle.

Unverhältnismässiger Eingriff in die Glaubensfreiheit

Im Frühling 2011 stellten die beiden jungen Frauen ein Dispensationsgesuch. Als erste Rekursinstanz gab das Thurgauer Erziehungsdepartement daraufhin der Schule Recht.

Diesen Entscheid hob das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau im November 2012 auf. Für ein allgemeines Kopftuchtragverbot fehle es an einer genügenden gesetzlichen Grundlage. Die Schulgemeinde habe unzulässig in die Glaubens- und Gewissensfreiheit der beiden Mädchen eingegriffen.

Die Schule gab sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht zufrieden und zog es ans Bundesgericht weiter. Dieses bestätigt den Entscheid des Verwaltungsgerichts nun.

Offen bleibt, ob das Kopftuchverbot als ein schwerer Eingriff in die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu bewerten ist oder nicht – die Richter diskutierten diese Frage zwar leidenschaftlich, blieben eine Antwort aber schuldig. Denn laut den Bundesrichtern ist es nicht der ideale Fall, um eine solche Frage zu beantworten. Dies sagte SRF-Korrespondentin Alexandra Gubser in der «Tagesschau».

Sicher bleibt: Für ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bräuchte es als Grundlage zwingend ein Gesetz.

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