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Schweiz Bundesrat ist gegen nationale Erbschaftssteuer

Bislang gilt: Erbschafts- und Schenkungssteuern werden in der Schweiz kantonal geregelt. Daran soll sich laut Bundesrat auch in Zukunft nichts ändern.

Die Volksinitiative zur Erbschaftssteuer wird im Februar eingereicht.
Legende: Im Februar reichten die Initianten die Volksinitiative zur Erbschaftssteuer ein. Keystone

Der Bundesrat hat sich wie erwartet gegen die Volksinitiative zur Erbschaftssteuerreform aus linken und christlichen Kreisen ausgesprochen: Er lehnt eine nationale Erbschaftssteuer ab.

Die Erbschafts- und Schenkungssteuer sei eine Domäne der Kantone, die diesen beträchtliche Einnahmen sichere, hielt das Finanzdepartement (EFD) fest. Den Kantonen könnte der Wegfall der Kompetenz hohe Einnahmeausfälle bescheren. Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren sprach sich bereits entschieden gegen die Initiative aus.

Kritisch sieht der Bundesrat auch die vorgesehene Rückwirkung. Würde die Initiative angenommen, würden Schenkungen rückwirkend bis Anfang 2012 besteuert. Das sei unverhältnismässig. Der umstrittene Passus hatte Ende 2011 dazu geführt, dass viele Reiche einen Teil ihres Vermögens an Nachkommen überschrieben.

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Die Initiative für eine Erbschaftssteuer scheidet die Geister
aus Echo der Zeit vom 27.06.2013.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 46 Sekunden.

Die Volksinitiative «Millionenerbschaften besteuern für unsere AHV» sieht vor, dass der Bund Erbschaften und Schenkungen mit 20 Prozent besteuert. Es gälte ein Freibetrag von 2 Millionen Franken. Die Einnahmen – nach Schätzung der Initianten rund 3 Milliarden Franken pro Jahr – kämen zu zwei Dritteln der AHV und zu einem Drittel den Kantonen zu Gute.

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