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Bundesrat krebst zurück Wasserzinsen sollen bis 2024 unverändert bleiben

  • Das Wasserzinsmaximum soll bis Ende 2024 auf dem bisherigen Stand bleiben und wie bisher maximal 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung (Fr./kWbr) betragen. Das hat der Bundesrat entschieden.
  • Er verzichtet nach Kritik in der Vernehmlassung auf seinen ursprünglichen Vorschlag.
  • Ürsprünglich wollte der Bundesrat den Wasserzins senken.

Video
Keine tieferen Wasserzinsen
Aus Schweiz aktuell vom 23.05.2018.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 50 Sekunden.

Damit hält der Bundesrat fest, dass ein neues Wasserzinsmodell erarbeitet werden soll, sobald die Grundzüge des neuen Strommarktes, die in der bevorstehenden Revision des Stromversorgungsgesetzes definiert werden, bekannt sind.

In der Vernehmlassung zur Revision des WRG schlug der Bundesrat vor, das Wasserzinsmaximum für drei Jahre auf 80 Fr./kWbr zu senken. Ebenfalls stellte er ein danach einzuführendes, flexibles Wasserzinsmodell sowie eine Herabsetzung des Wasserzinses nur für defizitäre Kraftwerke zur Diskussion.

Verheerendes Ergebnis der Vernehmlassung

Die zur Diskussion gestellte Flexibilisierung des Wasserzinses wurde in der Vernehmlassung begrüsst, aber als verfrüht beurteilt. Zudem: Den Grund für die Defizite in der Wasserkraftbranche sieht die Mehrheit der Kantone und Gemeinden nicht im Wasserzins, sondern in politischen und unternehmerischen Fehlentscheiden, wie der Bundesrat weiter festhält.

Der Grossteil der Strombranche bezeichnet die heutige Regelung – starres Wasserzinsmodell und Finanzierung durch die Produzenten in einem teilgeöffneten Markt – als Systemfehler. Sie spricht sich deshalb für die sofortige Einführung einer flexiblen Wasserzinsregelung aus sowie für eine solidarische Finanzierung von Teilen oder des ganzen Wasserzinses.

Gebirgskantone: sachlich und politisch richtig

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In einer ersten Stellungnahme begrüsste die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) den Entscheid des Bundesrates. Es ist sachlich und politisch der einzig richtige Entscheid, denn für eine Senkung des Wasserzinsmaximums besteht kein Anlass. Gemäss einer von der RKGK in Auftrag gegebenen Studie konnte Elektrizitätsbranche mit der Wasserkraft auch in der Phase der tiefen Marktpreise über alle Wertschöpfungsstufen hinweg Gewinne erzielen. Dass die Fortsetzung des gegenwärtigen Wasserzinsmaximums bis zu einem fixen Zeitpunkt befristet werden soll, erachtet die RKGK als unnötig.

Angesichts des für den Bundesrat schlechten Vernehmlassungsergebnisses kommt die Landesregierung zum Schluss, die bestehende Situation beizubehalten und gleichzeitig eine neue Regelung an die Hand zu nehmen, sobald die künftigen Rahmenbedingungen klarer sind.

Einnahmen von mehr als einer halben Milliarde

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Heute spülen die Wasserzinsen den Standortkantonen und Gemeinden der Wasserkraftwerke jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen. Mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Senkung wären die Einnahmen auf 400 Millionen Franken gesunken. Am wichtigsten sind die Einnahmen aus der Wasserkraftnutzung für die Kantone Graubünden, Uri und Wallis.

Dazu gehören die laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes. Dabei geht es um die Strommarktöffnung, aber auch das geplante Stromabkommen mit der EU. Der Bundesrat beauftragt das Uvek bereits jetzt verschiedene neue Wasserzinsmodelle zu analysieren und weiterzuentwickeln.

Audio
Wende beim Wasserzins
aus Echo der Zeit vom 23.05.2018. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 27 Sekunden.

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