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Schweiz Bundesrat lockert Sanktionen gegenüber Iran

Die Schweiz suspendiert die Sanktionen gegenüber Iran punktuell. Dies hat der Bundesrat beschlossen. Doch noch sind die meisten Handelshemmnisse in Kraft.

Weniger Sanktionen gegenüber Iran: Der Bundesrat reagiert mit dem Entscheid auf die positiven Entwicklungen bei den Atomverhandlungen in Genf reagiert. Dies schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Die Suspendierung gilt bis Mitte August 2014. Der Bundesrat passt damit das Schweizer Sanktionsregime jenem der EU an.

Ausgesetzt wird das Verbot für Edelmetallgeschäfte mit staatlichen iranischen Stellen. Ebenso müssen Firmen den Handel mit iranischen petrochemischen Gütern nicht mehr melden. Auch nicht mehr meldepflichtig sind Transporte von iranischem Rohöl und Erdölprodukten sowie mit solchen Geschäften zusammenhängende Versicherungen und Rückversicherungen.

Im Finanzbereich wurden die Schwellenwerte für die Melde- und Bewilligungspflichten für Geldtransfers von und an iranische Personen zeitlich befristet auf den zehnfachen Betrag erhöht.

Mehr Transparenz gegenüber Atom-Behörde

Im letzten Jahr führten die Verhandlungen zwischen Iran und Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, China, Russland sowie den USA in Genf zu einem Abkommen, welches am 20. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Iran verpflichtete sich, in den nächsten sechs Monaten die Anreicherung von Uran einzuschränken und gegenüber der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEA) mehr Transparenz zu schaffen.

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Die EU und die USA waren die Vorreiter bei den Lockerungen
Aus Tagesschau vom 20.01.2014.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 10 Sekunden.

Die Verhandlungspartner stellten im Gegenzug in Aussicht, keine neuen UNO-, EU- oder US-Sanktionen zu ergreifen und gewisse Sanktionen zu suspendieren. Die EU beschloss am 20. Januar, ihren Teil der Vereinbarung zu erfüllen.

Der weitaus grösste Teil der internationalen Sanktionsmassnahmen gegenüber Iran bleibt in Kraft, hält das Seco fest. Dazu gehörten alle vom UNO-Sicherheitsrat erlassenen Sanktionsbestimmungen.

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