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Höhere Abzüge für die Kinderbetreuung?
Aus 10 vor 10 vom 30.09.2016.
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Schweiz Bundesrat will Abzüge für Kinderbetreuung mehr als verdoppeln

Das dürfte berufstätige Eltern freuen: Der Bundesrat will, dass sie künftig deutlich mehr Kosten für die Kinderbetreuung ausser Haus von den Steuern abziehen können. Bei der direkten Bundessteuer möchte er den maximal möglichen Abzug mehr als verdoppeln – von rund 10'000 auf 25'000 Franken.

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Zurück ins Berufsleben - mit 25'000 Franken Steuerrabatt pro Kind
aus Echo der Zeit vom 30.09.2016. Bild: Keystone
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Der Bundesrat will die Abzüge für Kinderbetreuungskosten ausser Haus mehr als verdoppeln. Nach dem Willen der Landesregierung sollen Eltern bei der direkten Bundessteuer künftig maximal 25'000 Franken abziehen können. Heute liegt der Betrag bei maximal 10'100 Franken Betreuungskosten pro Kind. Das Finanzdepartement (EFD) erhielt den Auftrag, bis Ende April 2017 eine Vernehmlassungsvorlage zu erstellen.

Höhere Kinderbetreuungsabzüge soll es aber nicht nur bei den Bundessteuern geben, sondern auch in den Kantonen. Künftig sollen dort mindestens 10'000 Franken abgezogen werden können. Heute sind es 3000 Franken bis 19'200 Franken pro Kind. In Uri ist der Abzug unbegrenzt, wie die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) schrieb.

«Luxuslösungen» sollen nicht subventioniert werden

Hintergrund des Vorhabens ist die Fachkräfteinitiative. Mit den höheren Steuerabzügen will der Bundesrat vor allem Frauen für eine Erwerbsarbeit motivieren. Beanspruchen können alle Eltern den Abzug, die wegen Erwerbsarbeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit bis 14-jährige Kinder ausser Haus betreuen lassen.

Kinder und Betreuerinnen essen in einem Hort in Zürich ihr Mittagessen.
Legende: Kinder in einem Zürcher Hort: Der Bundesrat will die Abzüge für Kinderbetreuungskosten ausser Haus mehr als verdoppeln. Keystone

Auf unbegrenzte Abzüge will der Bundesrat verzichten – sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen. Mit diesem Vorgehen will er verhindern, dass «Luxuslösungen» subventioniert werden, wie es in der Mitteilung hiess.

Die Neuerung hätte laut Bundesrat Mindereinnahmen zur Folge. Auf Bundesebene wären es kurzfristig rund 10 Millionen Franken, bei den Kantonen und Gemeinden weitere rund 25 Millionen Franken. Der höhere Abzug könnte aber dank der vermehrten Erwerbsarbeit gedeckt werden oder gar zusätzliche Steuereinnahmen generieren, so die ESTV.

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