Der Bundesrat will den Kampf gegen terroristisch motivierte Reisen verstärken. Er hat dafür das Zusatzprotokoll zur Europaratskonvention zur Verhütung des Terrorismus genehmigt. Dieses soll am 22. Oktober in Riga unterzeichnet werden, in der Folge will der Bundesrat dem Parlament die notwendigen Gesetzesanpassungen vorschlagen.
Bereits heute sind in der Schweiz terroristische Aktivitäten und deren Vorbereitung strafbar. Ausserdem sind die Mitgliedschaft, Unterstützung und Förderung von Al-Kaida und IS sowie verwandter Organisationen verboten. Die zusätzliche Strafnorm soll nun explizit die Anwerbung und Ausbildung von Terroristen erfassen auch wenn es keine direkten Verbindungen zu einer der Organisationen gibt.
Erleichterungen für Strafverfolgungsbehörden
«Wir glauben, dass die vorgeschlagene Strafnorm den Behörden im Kampf gegen Rekrutierung und Ausbildung von Dschihad-Reisenden Erleichterungen bringen wird», sagt Andrea Candrian vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Anfrage von SRF News. Auch wenn bisher keine Fälle bekannt seien, in denen die jetzige Gesetzeslage eine Verfolgung nicht zugelassen habe.
Explizit unter Strafe gestellt werden sollen neben Anwerbung und Ausbildung von Terroristen voraussichtlich auch das terroristisch motivierte Reisen selbst sowie dessen Finanzierung. Die Ausweitung der Strafbarkeit werde verhältnismässig vorgenommen, sagt Candrian. Unnötige Eingriffe in Grundfreiheiten seien zu vermeiden.