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Bundesrat sagt Roaming den Kampf an
Aus Tagesschau vom 07.09.2017.
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Änderung des Fernmeldegesetzes Bundesrat will gegen hohe Roaming-Tarife vorgehen

  • Der Bundesrat will gegen unverhältnismässig hohe Roaming-Tarife und unerwünschte Werbeanrufe vorgehen.
  • Er hat Änderungen des Fernmeldegesetzes beschlossen, die das ermöglichen sollen.
  • Darüber kann nun das Parlament entscheiden.

Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Gesetzesrevision. Diese soll dem Wandel in der Telekommunikation Rechnung tragen. Einige der neuen Regeln stärkten die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung.

Zu diskutieren gaben in den vergangenen Jahren immer wieder die Gebühren für das Roaming, das Zugreifen auf ein Mobilnetz im Ausland. Die Schweizer Preise für internationales Roaming in Europa sind zwar gesunken, aber immer noch höher als diejenigen der europäischen Fernmeldedienstanbieter. Das revidierte Gesetz soll dem Bundesrat nun ermöglichen, unverhältnismässig hohe Tarife zu bekämpfen.

Bundesrat will Wettbewerb fördern

Weiter will der Bundesrat Internetprovider dazu verpflichten, über die tatsächlich gemessene Qualität ihrer Dienste zu informieren, etwa die Geschwindigkeit des Internetzugangs. Die Provider sollen auch transparent machen müssen, wenn sie bei der Datenübermittlung Unterschiede zwischen verschiedenen Inhalten machen.

Mit der Gesetzesrevision will der Bundesrat aber auch den Wettbewerb fördern. Kommt es zu einem Marktversagen, soll der Zugang zum Teilnehmeranschluss technologieneutral ausgestaltet werden. Marktbeherrschende Anbieterinnen müssten den Zugang damit nicht nur zu den traditionellen Kupferanschlussleitungen gewähren, sondern auch zu Glasfaserkabeln (siehe Kasten unten).

Droht eine Zensurbehörde?

Schliesslich wird mit der Revision eine Grundlage für die Sperrung von Internetseiten mit verbotener Pornografie, exzessiven Gewaltdarstellungen oder rassistischen Inhalten geschaffen. Und die Fernmeldedienstanbieterinnen werden verpflichtet, Massnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen zu treffen.

Philipp Metzger, Direktor des Bundesamtes für Kommunikation, weist Ängste vor einer «Zensurbehörde» zurück: «Wir haben und wollen keine Kompetenz, über Inhalte zu entscheiden. Für ganz extreme Konstellationen – etwa bei Kinderpornographie – wollen wir sicherstellen, dass die zuständigen Polizei- und Gerichtsbehörden einschreiten können.»

Glasfasernetze sollen allen zur Verfügung stehen

Die Konsumenten sollen künftig mehr Wahlfreiheit haben, welche Dienste sie von welchem Anbieter beziehen wollen: Fernsehen, Internet, Mobilfunk oder Festnetztelefon etwa. Deshalb sollen künftig alle Anbieter auch die neuen Glasfasernetze bis in die Haushalte hinein nutzen dürfen. Die Swisscom oder andere Netzbetreiber, die Milliarden in diese Infrastruktur gesteckt haben, müssen diese gegen Entgelt auch den Konkurrenten zur Verfügung stellen.

Das ärgert die Swisscom, wie sie heute schreibt: Dies drohe dazu führen, dass künftig weniger Geld in den Netzausbau fliesse und insbesondere die Randregionen weniger gut erschlossen würden. Die Konkurrenz hingegen freut sich: UPC, Salt, Sunrise oder Suissedigital begrüssen die neue Regelung, weil sie den Wettbewerb um bessere Angebote fördere.

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