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Schweiz Bundesrat will Peiniger mit Fussfessel auf Distanz halten

Der Bundesrat will Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking besser schützen. Sein Vorschlag: Potenzielle Täter sollen einen Peilsender tragen müssen. Die dazu nötigen Änderungen im Zivil- und Strafrecht hat er in die Vernehmlassung geschickt.

Verfahren wegen häuslicher Gewalt werden heute oft auf Wunsch des Opfers eingestellt. Künftig soll ein Verfahren zwingend fortgesetzt werden, wenn der Täter schon gewalttätig war – selbst wenn sich das Opfer für eine Einstellung ausspricht.

Der Bundesrat wolle den Entscheid nicht mehr alleine der Verantwortung des Opfers überlassen, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dazu. Die Strafverfolgungsbehörden sollen zudem die weiteren Umstände berücksichtigen.

Nicht mehr Urteile

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15'650 Fälle von häuslicher Gewalt wurden 2014 registriert. Seit 2004 gelten solche Taten als Offizialdelikte. Das heisst, die Behörden greifen von Amtes wegen ein, auch wenn das Opfer keinen Antrag stellt. Da jedoch die meisten Verfahren wieder eingestellt werden, hat die Gesetzesänderung nicht bewirkt, dass mehr Täter verurteilt werden.

Elektronische Überwachung des Täters

Neu soll das Gericht anordnen können, dass die potenziell gewalttätige Person eine elektronische Fussfessel oder ein elektronisches Armband tragen muss. So soll ein Rayon- oder Kontaktverbot bei häuslicher Gewalt oder Stalking besser durchgesetzt werden können.

Um die Schnittstellenproblematik zu entschärfen, soll ein solcher Entscheid der kantonalen Kriseninterventionsstelle (Polizei) sowie der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mitgeteilt werden.

Ausserdem sollen in Fällen von häuslicher Gewalt keine Gerichtskosten mehr gesprochen und das bisher in bestimmten Fällen vorgesehene Schlichtungsverfahren abgeschafft werden, schlägt der Bundesrat vor.

Einhaltung internationaler Standards

Gleichzeitig hat der Bundesrat die Vernehmlassung über die Genehmigung der Istanbul-Konvention des Europarats eröffnet. Diese soll sicherstellen, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt europaweit mit einem vergleichbaren Standard bekämpft werden.

Dazu gehört, dass psychische, physische und sexuelle Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, die Verstümmelung weiblicher Genitalien sowie Zwangsabtreibung und Zwangssterilisierung unter Strafe gestellt sind. Das Übereinkommen enthält auch Bestimmungen über die Prävention und den Opferschutz.

Audio
Zweifel an praktischer Umsetzung
aus Info 3 vom 07.10.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 25 Sekunden.

Umsetzung auf kantonaler Ebene prüfen

Die Schweiz hat die Konvention vor rund zwei Jahren unterzeichnet. Rechtliche Anpassungen auf Bundesebene sind zu deren Umsetzung nicht nötig. Die Präventions- und Schutzbestimmungen für Opfer fallen jedoch zu einem grossen Teil in den Kompetenzbereich der Kantone.

Ob es hier vereinzelt Massnahmen braucht, muss laut Angaben des EJPD noch vertieft abgeklärt werden. So müsse etwa geprüft werden, ob genügend Schutzunterkünfte und telefonische Beratungsangebote für Opfer vorhanden seien.

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