Eltern, die eine Fehlgeburt erlitten haben, sollen die Möglichkeit einer freiwilligen Eintragung im Personenstandsregister des Zivilstandsamtes erhalten.
Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er verabschiedet hat.
Die Eintragung soll nach dem gleichen Prozess wie die Beurkundung von Totgeborenen erfolgen.
Der Bericht hält fest, dass dies die Trauerarbeit der Eltern erleichtern kann. Wo die lokalen Bestattungsordnungen eine Beisetzung zulassen, kann sie auch die Formalitäten rund um die Bestattung vereinfachen.
Das Parlament hatte den Bundesrat aufgefordert, eine Verbesserung der Rechtslage zu prüfen. Damit Fehlgeburten im Register eingetragen werden können, muss unter anderem die Zivilstandsverordnung angepasst werden.
Status Quo: Gewicht und Schwangerschaftswoche
Gemäss geltendem Recht werden nur lebend geborene Kinder sowie Totgeborene im Personenstandsregister eingetragen. Als Totgeborene gelten Kinder, welche mit mindestens 500 Gramm Gewicht oder nach der 22. Schwangerschaftswoche tot geboren werden.
Wenn Kinder ohne Lebenszeichen zur Welt kommen und das Gewicht von 500 Gramm oder die Schwangerschaftsdauer von 22 Wochen nicht erreichen, gelten sie als Fehlgeborene und werden heute nicht im Personenstandsregister eingetragen.
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