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Aus für Stromfresser
Aus 10 vor 10 vom 25.06.2014.
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Schweiz Bundesrat zieht Energiefressern den Stecker

Der Bundesrat erlässt strengere Effizienzvorschriften für Elektrogeräte. Ab 2015 können Konsumenten Geräte, welche die Anforderungen nicht erfüllen, zwar verwenden, aber nicht mehr kaufen.

Der Bundesrat hat eine Erneuerung der Energieverordnung beschlossen. Diese tritt am 1. August 2014 in Kraft. Die neuen Vorschriften gelten ab 1. Januar 2015. Geräte, die die Vorschriften nicht erfüllen, dürfen danach in der Regel noch während eines halben Jahres gebraucht werden.

Schärfere Vorschriften gelten für:

  • Elektrobacköfen
  • Elektromotoren
  • Umwälzpumpen

Vorschriften werden geändert für:

  • Tumbler
  • Set-Top-Boxen
  • Standby-Modus

Neu eingeführt werden Effizienzvorschriften für:

  • Spots
  • LED-Lampen
  • Computer und Server
  • Wasserpumpen
  • Raumklimageräte und Ventilatoren
  • Geschirrspüler
  • Staubsauger
  • Wärmepumpen

Erste Anpassungen 2002

Box aufklappen Box zuklappen

Effizienzvorschriften für Lampen wurden in der Schweiz 2009 eingeführt, seit 2010 gelten Vorschriften für Geräte und Motoren. Die Energieetikette war schon 2002 für gewisse Haushaltgeräte eingeführt worden.

Bei den meisten Gerätekategorien werden die Effizienzanforderungen der EU übernommen. Für Backöfen gelten in der Schweiz strengere Vorschriften. Zudem wird für Kaffeemaschinen ab 2015 eine obligatorische Energieetikette eingeführt. In der EU bestehen dafür noch keine Vorschriften. Eine Etikette zur Deklaration bestimmter Eigenschaften wird es neu auch für Reifen geben.

Mit den neuen Vorschriften würden die ineffizientesten Geräte vom Markt ausgeschlossen, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Mitteilung. Die Deklarationspflicht soll die Konsumentinnen und Konsumenten mit Informationen zum Energieverbrauch versorgen und so den Kaufentscheid beeinflussen. Ziel ist es, den Stromverbrauch durch eine Steigerung der Effizienz zu senken.

Schweiz vergeudet zu viel Strom

Nach Angaben des BFE verbrauchen Elektrogeräte in der Schweiz jährlich rund 44 Milliarden Kilowattstunden Strom. Das entspricht fast drei Viertel des gesamten inländischen Endverbrauchs. Davon entfallen 58 Prozent auf Antriebssysteme wie Aufzugmotoren oder Pumpen, 18 Prozent auf Haushaltsgeräte, 17 Prozent auf Beleuchtungen und knapp sieben Prozent auf elektronische Geräte.

Würden ausschliesslich die sparsamsten Geräte eingesetzt, könnte der Elektrogeräte-Stromverbrauch laut BFE um rund einen Viertel gesenkt werden. Dank der neuen Vorschriften sollen ab 2020 750 Gigawattstunden Strom pro Jahr eingespart werden. Das sind drei Viertel des Stromverbrauchs der Stadt Bern.

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