Im März 2012 ging das Carunglück auf der Autobahn A9 im Tunnel von Siders um die Welt. Ein belgischer Bus war frontal in eine Tunnelwand geprallt. 22 Kinder und 6 Erwachsene – unter ihnen der Chauffeur – kamen ums Leben.
Fahrer tot – Anklage nicht möglich
Drei Jahre danach beschäftigt das Unglück das Bundesgericht. Eltern von zwei tödlich verunglückten Kindern hatten Beschwerde eingereicht. Sie sind der Ansicht, dass zusätzliche Untersuchungen notwendig seien, weil dem Carchauffeur Antidepressiva verschrieben worden waren.
Da der Fahrer selbst beim Unfall ebenfalls ums Leben kam, kann gegen ihn keine Anklage mehr erhoben werden, urteilte nun das Bundesgericht.
Die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Medikamentenherstellers oder des Arztes, der das Medikament verschrieben hatte, war vor den kantonalen Justizbehörden nicht gestellt worden. Weder die Eltern noch der Staatsanwalt hatten sie aufgeworfen. Aus diesem Grund kann sie nicht vom Bundesgericht behandelt werden.
Laut dem Unfallbericht war vor drei Jahren Unaufmerksamkeit oder ein Schwächeanfall des Fahrers die Ursache für das Unglück.