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Härtefall ist nicht gleich Härtefall
Aus Echo der Zeit vom 05.01.2021. Bild: Keystone
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Corona-Hilfe Härtefall ist nicht gleich Härtefall

Der Bund und die Kantone haben im Zuge der zweiten Welle beschlossen, ein Härtefallprogramm aufzugleisen. Aber: Jeder Kanton definiert anders, was ein Härtefall ist – und auch beim Tempo gibt es grosse Unterschiede.

Der Aargau hat die ersten 100'000 Franken an Betriebe in Notlage in der Altjahrswoche überwiesen und weitere Gesuche bewilligt. In anderen Kantonen müssen Unternehmen länger warten: Vielerorts können Firmen erst seit dieser Woche Gesuche für das Härtefallprogramm einreichen. Geld fliesst bestenfalls ab Mitte Januar. Noch länger dauert es in Zürich: Dort dürften die ersten Beträge im März überwiesen werden.

Grundsätzlich dränge die Zeit, sagt etwa Christoph Erb, Direktor der Berner KMU: «Wir benötigen zusätzliche Liquidität in den Betrieben und wir benötigen auch dort Hilfe, wo bereits heute klar ist, dass Ausfälle auch in späteren Jahren nicht mehr gedeckt werden können.» Wenn Firmen nichts verdienen, können sie auch nichts investieren – für die Zeit nach der Pandemie.

Bund gibt nur den Rahmen vor

Die Härtefallhilfe fliesst unterschiedlich schnell, weil Referendumsfristen laufen, weil Kantonsparlamente grünes Licht geben müssen oder es bei der Software klemmt, um Gesuche abzuwickeln. Allerdings gibt es auch bei den Kriterien Unterschiede: Zwar macht der Bund gewisse Vorgaben, was ein Härtefall ist, aber die Kantone können davon abweichen.

Gemäss Bund ist ein Unternehmen ein Härtefall, wenn der Umsatz um 40 Prozent oder mehr zurückgegangen ist – verglichen mit den Vorjahren. Der Kanton Aargau setzt die Schwelle schon bei einem Rückgang von 25 Prozent an. Er schreibt: «Die Schwelle ist für Unternehmen mit einer tiefen Marge sehr hoch angesetzt. Die Zulassungsbedingung wird angepasst, damit mehr Unternehmen Zugang zu den Härtefallmassnahmen haben.»

Wir stellen fest, dass wir im Vergleich zu anderen Kantonen schlechter gestellt sind.
Autor: Thomas Hess Geschäftsleiter KMU- und Gewerbeverband Zürich

Noch grosszügiger ist der Kanton Zug: Eine Firma ist bereits dann ein Härtefall, wenn der Umsatzrückgang 20 Prozent beträgt. Anders Zürich: Dort gilt ein Rückgang von 50 Prozent als Kriterium.

Das ärgert Thomas Hess, den Geschäftsleiter des KMU- und Gewerbeverbandes Zürich: «Wir stellen fest, dass wir im Vergleich zu anderen Kantonen schlechter gestellt sind. Die Hürden, damit man in den Genuss der Härtefallregelung kommt, wurden im Kanton Zürich verschärft.» Sein Verband suche deshalb nochmals das Gespräch mit der Politik, die diesen Entscheid gefällt habe, so Hess.

Gastrobranche leidet besonders

Welches Unternehmen ein Härtefall ist, bestimmt jeder Kanton für sich – oder besser gesagt seine finanzielle Lage. Weicht der Kanton nämlich von den Bundesvorgaben ab und ist grosszügiger, muss er zusätzliche Ausgaben aus eigener Tasche zahlen. Ansonsten trägt der Bund den grössten Teil des Härtefallprogramms.

Viele Unternehmen aus dem Wintertourismus weisen aufgrund der Saisonalität keinen Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent aus.
Autor: Marc Tischhauser Geschäftsführer Gastroverband Graubünden

Graubünden gehört zu jenen Kantonen, welche die Kriterien des Bundes anwenden. Allerdings seien diese für viele Unternehmen kein Rettungsanker, gibt Marc Tischhauser, Geschäftsführer des Bündner Gastroverbandes, zu bedenken. «Viele Unternehmen aus dem Wintertourismus weisen aufgrund der Saisonalität keinen Umsatzrückgang von mehr als 40 Prozent aus. Dies, obwohl sie momentan zweifelsfrei Härtefälle darstellen würden.» Aufgrund eines anderen Abrechnungszyklus gelten diese Betriebe nicht als Härtefälle.

Gleichzeitig gibt Tischhauser zu bedenken, dass das Härtefallprogramm vor allem die bisherigen wirtschaftlichen Folgen der Pandemie lindere. Doch für seine Branche bräuchte es jetzt ein neues Hilfsprogramm. In Bundesbern zeichnet sich bereits ab, dass Restaurants wohl noch länger geschlossen bleiben werden.

Echo der Zeit, 05.01.2021, 19:00 Uhr

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