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Apotheken verlangen ungerechtfertigte Pauschalen
Aus Kassensturz vom 08.12.2020.
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Corona-Schnelltests Apotheken verlangen ungerechtfertigte Pauschalen

«Kassensturz»-Recherchen zeigen: Apotheken verlangen ungerechtfertigte Zusatzgebühren für Corona-Schnelltests.

Der Corona-Schnelltest verspricht Klarheit in dreissig Minuten. Und er ist gratis. Der Bund bezahlt die Kosten von 57 Franken 50 pro Test, wenn die Testkriterien wie zum Beispiel akute Symptome erfüllt sind. Seit dem 2. November dürfen auch interessierte Apotheken sogenannte Antigen-Schnelltests durchführen.

Bis zu 80 Franken

Doch «Kassensturz»-Recherchen zeigen: Mehrere Apotheken verlangen dafür wesentlich mehr als vom Bund erlaubt. Notfallzuschläge, Service- und Beratungspauschalen, Abends- oder Wochenendgebühren oder Kosten für die schriftliche Bestätigung des Testergebnisses.

Wir haben den Schweizerischen Apothekerverband erneut informiert und klargestellt, dass solche Pauschalen nicht verrechnet werden dürfen.
Autor: Jonas Montani Bundesamt für Gesundheit

Bis zu 80 Franken verlangen Apotheken für einen Corona-Schnelltest. Zum Beispiel auch umsatzstarke Apotheken wie die Dr. Andres Apotheke Stadelhofen oder die Bellevue-Apotheke in Zürich. Alles, was über die vorgesehenen 57 Franken 50 hinausgeht, bezahlen die Kundinnen und Kunden aus der eigenen Tasche. Das können über 20 Franken sein.

Auch die beiden Krankenkassen-Verbände Santésuisse und Curafutura bestätigen gegenüber «Kassensturz»: etliche Apotheken verlangen für Corona-Schnelltests überhöhte Preise.

Nicht erlaubte Gebühren

Doch diese Zusatzkosten sind innerhalb der Testkriterien des Bundes gar nicht erlaubt. Das hält Jonas Montani vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) gegenüber «Kassensturz» fest: «Wir haben den Schweizerischen Apothekerverband erneut informiert und klargestellt, dass solche Pauschalen nicht verrechnet werden dürfen.»

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Jonas Montani vom Bundesamt für Gesundheit: «Solche Pauschalen dürfen nicht verrechnet werden.»
Aus Kassensturz vom 08.12.2020.
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Der Schweizerische Apothekerverband Pharmasuisse hat von den zu hohen Rechnungen einiger Mitglieder Kenntnis. Verbandspräsident Fabian Vaucher rechtfertigt diese Praxis damit, dass die Investitionen der Apothekerinnen und Apotheker mit dem Bundes-Tarif nicht abgedeckt seien. Dennoch appelliert er nun nach Intervention des «Kassensturz» an die Mitglieder. Diejenigen Apotheken, die ungerechtfertigte Pauschalen verlangt haben, sollen den betroffenen Kundinnen und Kunden das Geld zurückzubezahlen: «Wir möchten uns bei allen entschuldigen, die einen zu hohen Preis bezahlen mussten.»

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Pharmasuisse-Präsident Fabian Vaucher entschuldigt sich
Aus Kassensturz vom 08.12.2020.
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Schnelltests nicht für Selbstzahler

Gewisse Apotheken, wie etwa die Bellevue Apotheke, erklären gegenüber «Kassensturz», sie verlangten einen höheren Preis nur bei symptomfreien Personen: Also bei sogenannten Selbstzahlern, die nicht den Testkriterien des Bundes entsprechen. Gemäss Bundesamt für Gesundheit dürfen Schnelltests bei symptomfreien Personen derzeit aber gar nicht durchgeführt werden. Selbstzahlende können gemäss BAG in Apotheken mit Bewilligung nur einen PCR-Test machen, der länger dauert und auch teurer ist.

Einige Apotheken, die «Kassensturz» mit den unzulässigen Gebühren konfrontiert hat, wollen die Schnelltestkosten auf den Tarif von 57 Franken 50 korrigieren. Doch nicht alle.

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Aus dem Archiv: Worin unterscheiden sich die Corona-Tests?
Aus SRF News vom 03.12.2020.
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Kassensturz, 08.12.2020, 21.05 Uhr

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