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Das wird neu 2015
Aus Tagesschau vom 31.12.2014.
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Schweiz Das wird 2015 neu – und teurer

Bundesrat und Parlament waren fleissig im alten Jahr. Anfang 2015 treten deshalb wieder Dutzende neue oder geänderte Gesetze und Verordnungen in Kraft. Einige davon schlagen direkt aufs Portemonnaie.

Strompreise: Sie steigen schätzungsweise um rund 5 Prozent. Grund dafür ist neben den Netzkosten der höhere Zuschlag für die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV). Die Stromrechnung steigt damit für einen durchschnittlichen Haushalt um 42 Franken. Allerdings: Einige Versorger verzichten auf eine Preiserhöhung oder senken die Preise sogar.

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Die Krankenkassenprämien steigen
Aus Tagesschau vom 25.09.2014.
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Krankenkassenprämien: Sie steigen durchschnittlich um 4 Prozent – es gibt allerdings grosse regionale Unterschiede. Zahlreiche Leistungen werden neu von der Grundversicherung bezahlt, etwa die Fernüberwachung von Herzpatienten oder die Teilrekonstruktion nach einer Brustkrebs-Erkrankung. Zusätzlich werden 800 Millionen Franken umverteilt, weil die Versicherten in einigen Kantonen zwischen 1996 und 2013 zu viel, in anderen zu wenig Prämien bezahlt haben. Wie hoch die Rückerstattung pro Kanton ausfällt, wird erst im Februar bekannt.

.swiss: Ab Mitte 2015 wird's im Internet helvetischer. Erstmals wird die Endung «swiss» vergeben. Statt .ch ist dann die Endung .swiss möglich. Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) will die Adresse aber nicht wahllos vergeben. Die Seiten-Betreiber müssen nach Worten des Bakom die Interessen der schweizerischen Gemeinschaft fördern.

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Neues Gesetz streicht AHV-Pflicht für Sackgeldjobs
aus HeuteMorgen vom 30.12.2014.
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Sackgeld: Jugendliche, die hin und wieder für ein Taschengeld Kinder hüten, müssen ab nächstem Jahr keine AHV-Beiträge zahlen, sofern sie nicht mehr als 750 Franken pro Jahr verdienen. Auch die Eltern der beaufsichtigten Kinder müssen keine Arbeitgeberbeiträge mehr einzahlen.

Schutz von Kindern: Vorgesehen ist ein Berufs- und Tätigkeitsverbot für Menschen, die an Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben. Ausserdem können Kontakt- oder Rayonverbote verhängt werden. Mit der geplanten Umsetzung der Pädophilen-Initiative dürften sich die Bestimmungen noch verschärfen.

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Parlament verabschiedet verschärfte Gesetze
Aus Tagesschau vom 26.11.2013.
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DNA-Material von Tatorten wird künftig 15 statt 5 Jahre lang aufbewahrt. Opfer oder Zeugen von Straftaten erhalten zudem detailliert Auskunft über Strafvollzug, Entlassung oder Flucht des Täters. Das Parlament will ihnen damit die Möglichkeit geben, traumatischen Begegnungen aus dem Weg zu gehen.

Abend-GA: Ab Februar 2015 testet die SBB ein sogenanntes Abend-GA. Dieses Generalabonnement gilt ab 19 Uhr bis Betriebsschluss auf dem ganzen Netz. Es kostet in der 2. Klasse 490 Franken und ist für ein halbes Jahr gültig. Der Pilotversuch dauert bis Oktober, dann will die SBB Bilanz ziehen.

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Renten sichern - aber wie?
Aus Arena vom 21.11.2014.
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AHV- und IV-Renten: Die Rentner hingegen wissen bereits, wie viel Geld sie ab nächstem Jahr in der Tasche haben werden. Die Minimalrenten von AHV und IV steigen um 5 Franken auf 1175 Franken pro Monat, die Maximalrente wird um 10 Franken auf 2350 Franken erhöht. Auch Ergänzungsleistungen und Hilflosenentschädigung steigen leicht.

Neue Bankenregeln: Ab 2015 müssen Banken strengere Liquiditätsanforderungen erfüllen um Krisen besser zu bewältigen. Mit den neuen Regeln sollte eine Bank beispielsweise fähig sein standzuhalten, wenn Kunden während 30 Tagen ihre Gelder abziehen und die Refinanzierung am Kapitalmarkt erschwert wäre.

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