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Vorwürfe gegen Christoph Mörgeli bestätigt
Aus Schweiz aktuell vom 09.02.2016.
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Schweiz Der Fall Mörgeli und die Lehren der medizinischen Fakultät

Doktorierende wurden am medizinhistorischen Institut ungenügend betreut. Dies zeigt ein Expertenbericht über die Qualität der Dissertationen. Die Universität Zürich hat aus dem Fall gelernt und Massnahmen eingeführt.

Schlechte Noten für Christoph Mörgeli und seinen damaligen Chef Beat Rüttimann – dieses Zeugnis stellt ein Expertenbericht aus. Die Experten haben die Qualität der medizinhistorischen Dissertationen überprüft, welche von Mörgeli und Rüttimann betreut wurden.

Demnach wurden am medizinhistorischen Institut Dissertationen abgesegnet, die wissenschaftlichen Standards nicht genügten oder zumindest mangelhaft waren. In Zukunft soll das verhindert werden: «Die Universität hat Anfang 2015 die Dissertationsreglemente geändert», so Professor Rainer Weber, Dekan der Medizinischen Fakultät.

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Expertenbericht: Die Reaktion, die Konsequenzen (9.2.2016)
03:30 min
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Nun muss eine Dissertation mehrere Etappen nehmen, bevor sie genehmigt wird. «Zuerst wird die Dissertation administrativ formal geprüft. Dann wird vom Dissertationsleiter ein Fachgutachten erstellt, welches anschliessend von der Dissertationskommission geprüft wird. «Und schlussendlich wird ein Zweitgutachten eingeholt, welches von Personen ausserhalb des Instituts angefertigt wird, wenn möglich von Personen ausserhalb der eigenen Universität oder aus dem Ausland.»

Eine Promotionsverordnung, die für die gesamte Universität Zürich gilt, gibt es nicht. Denn für die Studienordnungen und Promotionen seien die einzelnen Fakultäten zuständig, so Beat Müller, Kommunikationsbeauftragter der Universität Zürich. «Die Promotionsverordnungen sind aber vergleichbar, da alle ein Zweitgutachten verlangen.»

Mangelnde Betreuung

Ein grosser Kritikpunkt der Experten lag bei der Betreuung der Doktorierenden. Auch da hat die Universität Zürich gehandelt. «Von der Fakultät gibt es nun Empfehlungen, wie die Betreuung abläuft», so Weber. «Diese sind in einem Handbuch festgehalten.»

In der neuen Verordnung sei eine Dissertationsvereinbarung zwischen dem Doktorierenden, der Dissertationsleitung und gegebenenfalls dem Betreuer vorgesehen, so Beat Müller. «Darin wird das Promotionsthema, die voraussichtliche Dauer der Promotion sowie insbesondere ein zeitlich strukturierter Arbeitsplan festgelegt.»

Eine gute Betreuung hängt laut Dekan Weber aber schlussendlich auch davon ab, wie viel Zeit beide Seiten investierten und wie die wissenschaftliche Beziehung sei.

Festzuhalten sei aber, dass die Wissenschaft an der Universität Zürich ein sehr hohes Ansehen habe, so Weber. «Und wir versuchen die Exzellenz auch bei den Dissertationen umzusetzen.»

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