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Schweiz Der Schutz für Whistleblower steckt noch in den Anfängen

Wer in der Schweiz Missstände in Privatwirtschaft und Verwaltung aufdeckt, ist nicht vor Kündigung geschützt. Es gibt aber andere gute Ansätze, zum Schutz von Whistleblower.

Der Fall um den ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden wirft die Frage nach dem Schutz von Whistleblower erneut auf. Das Schweizer Arbeitsrecht schützt solche Skandalinformanten zwar nicht. Aber es gibt immer mehr Meldestellen.

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Schutz für Whistleblower
aus HeuteMorgen vom 05.07.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten.

Den wohl besten Schutz geniessen Whistleblower aus der Bundesverwaltung. Seit anderthalb Jahren können sie Unregelmässigkeiten der Eidgenössischen Finanzkontrolle melden. Es sei wichtig, dass alle Bundesangestellten wüssten, an wen sie sich wenden können, wenn sie Missstände und Unregelmässigkeiten in ihrem Bereich entdecken, erklärt Direktor Kurt Grüter. «Personenschutz und Quellenschutz sind hier gewährleistet. Wir gehen den Informationen gewissenhaft nach.» Die Mitarbeitenden müssen auch keine Angst vor Kündigungen haben: Laut Grüter ist ihnen das gesetzlich garantiert. Bei der Finanzkontrolle sind letztes Jahr über 80 Meldungen eingegangen.

Auf kantonaler Ebene geht St. Gallen mit gutem Beispiel voran. Seit einem Jahr gibt es hier eine interne Meldestelle für Whistleblower. Primus Schlegel vom kantonalen Personalamt sagt, es seien zwar nur eine Handvoll Meldungen eingegangen, aber «entscheidend ist, dass das Instrument vorhanden ist. So gesehen sind wir sehr zufrieden mit dem ersten Jahr.» Diverse Kantone haben sich in St. Gallen über die Meldestelle für Whistleblower erkundigt und wollen diesen Weg prüfen.

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Interview mit Transparancy-International-Präsident Jean-Pierre Méan
aus HeuteMorgen vom 05.07.2013.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 55 Sekunden.

Für einen besseren Schutz von Skandalinformanten setzt sich Transparency International ein, die Organisation gegen Korruption. «Wir befürworten die Einrichtung von Meldestellen - und zwar nicht nur, um Meldungen entgegenzunehmen, sondern auch um Whistleblower zu beraten und zu unterstützen», sagt Präsident Jean-Pierre Méan. Nachholbedarf sieht er nicht nur bei den Kantonen, sondern vor allem auch in der Privatwirtschaft. Denn im Arbeitsrecht geniessen die Informanten keinen Kündigungsschutz. Immerhin haben die grössten Schweizer Firmen aber Meldestellen für Whistleblower eingerichtet.

Mit Meldestellen allein sind mögliche Missstände in Privatwirtschaft und Verwaltung zwar noch nicht behoben - doch die ersten Schritte dazu sind getan.

aebn;luek

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