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Schweiz Die Formel E darf in der Schweiz fahren

Ab dem 1. April 2016 dürfen in der Schweiz Rundstreckenrennen mit E-Mobilen gefahren werden. Der Bundesrat hat die dafür erforderliche Ausnahmebewilligung erteilt.

Zu Gunsten der Sicherheit muss für Rundstreckenrennen eine angepasste Höchstgeschwindigkeit festgesetzt werden. Die kantonalen Behörden müssen sicherstellen, dass diese Höchstgeschwindigkeit kontrolliert und durchgesetzt wird, verlangt der Bundesrat.

Solche Rennen lägen im Interesse der Wirtschaft und des Forschungsstandortes Schweiz. Für die Durchführung der Rennen können sich Städte bewerben. Die Wettkämpfe sind bewilligungspflichtig.

Zürich statt Lugano

Noch bis vor Kurzem war angenommen worden, dass das erste Formel-E-Rennen der Schweiz in Lugano stattfinden könnte. Zu diesem Wettkampf wird es nun aber im nächsten Jahr nicht kommen, wie Anfang Dezember bekannt wurde. Der wichtigste Sponsor war aus politischen Gründen ausgestiegen – die Linke hatte zuvor das Rennen kritisiert.

Für das Jahr 2017 hat die Stadt Zürich eine Kandidatur für einen «Swiss ePrix» angekündigt. Die Stadt Lugano will nun diese Bewerbung unterstützen. Ausnahmebewilligungen für E-Mobil-Rennen hatte das Parlament gewünscht. Der Bundesrat beschloss sie nun auf dem Verordnungsweg.

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