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Schweiz Die möglichen Varianten zur Lex USA

Nach dem Nein zur Lex USA muss der Bundesrat das Problem der Schweizer Banken mit den USA selber lösen. Da die Zeit drängt und nächste Woche die Sommerferien beginnen, dürfte er heute wohl entscheiden.

Finanzministerin Widmer-Schlumpf nach der Abstimmung zur Lex USA im Nationalrat.
Legende: Lex USA: Nationalrat hat Bundesrätin Widmer-Schlumpf abblitzen lassen. Keystone/Archiv

«Es gibt keinen Plan B»: Das hatte Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf bei der Parlamentsdebatte zur Lex USA immer wieder betont. Jetzt muss sie einen solchen Plan aber doch irgendwie aus dem Hut zaubern.

Notrecht hat der Bundesrat bisher abgelehnt. Einzelbewilligungen für Banken sind das wahrscheinlichste Szenario, für das sich der Bundesrat entscheiden könnte. Mit diesen Bewilligungen könnten die Finanzinstitute den USA die gewünschten Daten liefern, ohne Schweizer Gesetze zu verletzen.

Auch Einzelbewilligungen haben Haken

Denkbar wäre auch, dass der Bundesrat eine Verordnung für alle Banken erlässt - also eine Regelung auf einer etwas tieferen Stufe als ein Gesetz. Theoretisch wäre auch möglich, dass der Bundesrat gar nicht handelt. Damit würde er die Banken aber in eine schwierige Situation bringen. Sie müssten entweder Schweizer Gesetz verletzen, um den USA die Daten zu liefern. Oder sie riskierten eine Klage in Amerika, wenn sie sich dazu weigern.

Audio
Neue Lösung im Steuerstreit mit den USA?
aus HeuteMorgen vom 03.07.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 26 Sekunden.

Aber auch die Einzelbewilligungen bringen Probleme mit sich: Einerseits ist nicht klar, ob damit überhaupt alle von den USA verlangten Daten geliefert werden könnten. Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf hatte das in der Parlamentsdebatte stets bezweifelt. Zum andern dürften auch die so genannten Abschleichlisten Probleme bieten.

Das sind Angaben über amerikanische Kunden, die nach dem Fall der UBS die Bank gewechselt haben. Offen ist zudem, ob gegen solche Einzelbewilligungen geklagt werden könnte – beispielsweise vom Bankpersonal oder von Kunden, deren Daten herausgegeben wurden. Solche Klagen könnten das von den USA gewünschte Programm verzögern, was die Amerikaner wohl kaum akzeptieren würden.

So oder so: Sollten die USA die Vorschläge des Bundesrats nicht akzeptieren, drohen einzelnen Schweizer Banken Klagen. Dass diese sehr gefährlich sein können, zeigt der Fall der Bank Wegelin. Sie wurde in den USA wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt und musste eine Strafe von 74 Millionen Dollar bezahlen. 2013 wurde die älteste Bank der Schweiz faktisch aufgelöst.

(aebn;luek)

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