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Schweiz Doch keine Rückerstattung der MwSt auf Empfangsgebühren

Die Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren wird nicht rückwirkend für die vergangenen Jahre zurückerstattet. Dies hat das Bundesamt für Kommunikation Bakom beschlossen. Nur wer seit April 2015 zu viel bezahlt hat, bekommt sein Geld zurück. Ein Schlupfloch im Bundesgerichtsbeschluss?

Wer sich auf eine Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf die Radio- und TV-Empfangsgebühren gefreut hat, dürfte vom Entscheid des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom) enttäuscht sein. Nur wer seit April 2015 zu viel bezahlt hat, bekommt nämlich sein Geld zurück. Eine Rückzahlungspflicht ist seit einem Bundesgerichtsurteil vom April gegeben. Die Gebühren werden aber seither ohne Mehrwertsteuer erhoben.

Kein Zurückbuchstabieren

Damit reagiert das Bakom auf das Bundesgerichtsurteil, wonach auf die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen keine Mehrwertsteuer zu entrichten ist.

Das Bakom und die Eidgenössische Steuerverwaltung hätten das Urteil analysiert, teilte die Behörde mit. Sie seien zum Schluss gekommen, dass die Mehrwertsteuer nicht rückwirkend zurückbezahlt wird. Das Bundesgericht habe diese Frage offengelassen.

Zur Begründung führt das Bakom an, ein Urteil sei zum einen grundsätzlich nur auf die am Verfahren beteiligten Personen anwendbar. Aus Gründen der Rechtssicherheit wirke sich zum anderen eine Praxisänderung nur auf die Zukunft und nicht rückwirkend aus.

Darum wird die Mehrwertsteuer auf den Gebühren vor April 2015 nicht zurückerstattet. So wird nur jenen Bezahlern, die ihre Gebühren für die Zeit nach April bereits mit Mehrwertsteuer entrichtet haben, die Steuer zurückerstattet.

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