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Schweiz Down Syndrom: IV soll mehr bezahlen

Trisomie 21 ist für die Invalidenversicherung bis heute kein Leiden, das seit der Geburt besteht. Das hat Nachteile, insbesondere finanzielle. Der Bundesrat will die Genom-Mutation nun aber in die entsprechende Liste aufnehmen.

Trisomie 21 soll neu als Geburtsgebrechen gelten. Der Bundesrat spricht sich für diese Änderung bei der Invalidenversicherung aus. Er beantragt den Räten, eine Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) anzunehmen.

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Anerkennung für die Eltern von Kindern mit Trisomie 21 – nicht nicht nur finanziell
aus SRF 4 News aktuell vom 12.12.2013.
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Derzeit würden die medizinischen Massnahmen der Invalidenversicherung grundsätzlich überprüft, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort. Das Anliegen könne in diesem Rahmen konkretisiert werden. Entweder werde Trisomie 21 als solche auf die Liste der Geburtsgebrechen aufgenommen, oder es würden deren Komponenten integriert.

Eltern müssen selber bezahlen

Heute werde nur ein Teil der Gesundheitskosten von Kindern mit Trisomie 21 – auch Down Syndrom genannt – von der IV bezahlt, sagt Ruth Tejada. Sie ist Vizepräsidentin des Vereins Insieme 21, der die Interessen von Personen mit Trisomie 21 und deren Angehörigen vertritt. Vor allem gewisse Therapien seien von den Einschränkungen betroffen.

Cyrill sitzt vor einem Gemälde, das einen hohen Kamin mit Rauchfahne vor blauem Himmel zeigt.
Legende: Standbild aus dem Film «Cyrill trifft» mit Cyrill, der mit Trisomie 21 lebt. Keystone

Zwar übernehme die Krankenkasse einen Teil dieser Therapien. Da dort aber im Gegensatz zu IV-Leistungen ein Selbstbehalt anfällt, werden die Eltern zumindest teilweise zur Kasse gebeten. «Das ist für Eltern, die schwierigen finanziellen Verhältnissen leben, nicht immer ganz einfach», so Ruth Tejada.

Mit der Anerkennung von Trisomie 21 als Geburtsgebrechen würden aber nicht automatisch Ansprüche gegenüber der IV ausgelöst. Es würde lediglich die Beweislast für IV-Leistungen umgekehrt, wie Zanetti in seinem Vorstoss festhält.

«Grosse Unterstützung für die Eltern»

Dass Trisomie 21 heute nicht auf der Liste der Geburtsgebrechen figuriere, sei schwer nachvollziehbar, schreibt er weiter. Es sei unbestritten, dass die Genom-Mutation bei der Geburt bestehe. Auch könne davon ausgegangen werden, dass sie eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit darstelle. Dies erfordere medizinische Untersuchungen und habe eine (Teil-)Arbeitsunfähigkeit zur Folge.

Eine Aufnahme auf die Liste der Geburtsgebrechen dränge sich auch aus gesellschaftlicher Betrachtung auf. Dem kann Ruth Tejada von Insieme 21 nur beipflichten: «Für Eltern, die sich gegen eine Abtreibung entscheiden, ist es sicher eine grosse Unterstützung, wenn die gesellschaftliche Anerkennung da ist und mehr Leistungen von der IV übernommen werden.»

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