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Schweiz Drei Notfallpläne liegen auf dem Tisch

Die Schweizer Behörden wälzen seit Wochen Notfallpläne. Sie wollen nicht auf dem falschen Fuss erwischt werden, wenn sich die Fluchtroute vom Balkan auf die Achse Albanien-Italien-Schweiz verlagert. SRF liegen drei konkrete Szenarien vor.

Von einer Krisensituation ist die Schweiz heute weit entfernt. Momentan sind die Asylzahlen tief. Das könnte sich ändern, wenn es wärmer wird. Und vor allem, falls sich die aktuellen Fluchtrouten Richtung Schweiz verlagern würden.

Deshalb haben diese Woche Justizministerin Simonetta Sommaruga, Verteidigungsminister Guy Parmelin und zwei Spitzenvertreter der Kantone Krisenszenarien besprochen. Für die Kantone am Tisch sass Hans-Jürg Käser, der Präsident der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. «Wir hatten bis Weihnachten eine ausserordentliche Lage», sagt er. «Aber wir müssen uns jetzt auf eine Notlage vorbereiten angesichts der Entwicklungen auf der Balkanroute.»

Drei Krisenszenarien

Auf dem Tisch von Bund und Kantonen liegen drei Szenarien für die Krisen- oder genauer Vorsorgeplanung:

  • Innerhalb von einem Spitzenmonat treffen 10‘000 Asylsuchende in der Schweiz ein.
  • Gleich während dreier Monate hintereinander treffen je 10‘000 Menschen ein.
  • Es kommt zu einem Massenansturm mit 30‘000 Asylgesuchen innert weniger Tage.

Zum Vergleich: Im bisherigen Spitzenmonat November 2015 gingen in der Schweiz 5691 Asylgesuche ein. Die drei aktuellen Krisenszenarien beinhalten also deutlich höhere Zahlen. Entscheidend ist die Frage, wie Bund und Kantone darauf reagieren würden. Käser bestätigt: Ein Einsatz der Armee sei eine Option. Das Justiz- und Polizeidepartement EJPD sagt: Der Bund müsste Asylsuchende wohl rascher an die Kantone weiterreichen.

Asylrecht einschränken?

Bund und Kantone seien sich inzwischen einig geworden: Im Krisenfall hätten die Kantone Vorrang vor dem Bund, wenn es darum ginge, im grossen Stil Zivilschutzanlagen für Asylsuchende umzunutzen. Zur Diskussion stehen auch noch weitergehende Massnahmen. So könnte der Bundesrat in einer ausserordentlichen Lage die Rechte von Asylsuchenden einschränken – zum Beispiel beim Familiennachzug. Artikel 55 im Asylgesetz gibt ihm diese Kompetenz.

Audio
Der Flüchtlings-Notfallplan des Bundes
aus Rendez-vous vom 18.03.2016. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 1 Sekunde.

«Wir haben denkbare Massnahmen zum Artikel 55 noch nicht beschlossen, aber sie sind auch Gegenstand von Gesprächen und Abklärungen, die jetzt noch getroffen werden», sagt Kantonsvertreter Käser.

Mitte April wollen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die Planung für die drei Szenarien verabschieden. Die hohen Zahlen seien auf keinen Fall als Prognosen zu verstehen, betonen die Verantwortlichen. Nervosität ist spürbar. Und die Hoffnung, dass die Krisenszenarien nie eintreffen.

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