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Schweiz Ein Recht auf Lärm

Der Nationalrat lehnt eine Motion der Umweltkommission ab – und somit den Zwang, lärmige Motorräder umzurüsten. Für neu zugelassene Motorräder gelten hingegen ab 2017 neue Regeln.

Kein Zwang zur Umrüstung lärmiger Motorräder: Der Nationalrat hat am Dienstag eine Motion seiner Umweltkommission abgelehnt. Diese verlangte die Anwendung von neuen Vorschriften auch auf alte Motorräder und wollte die Besitzer zur Um- oder Nachrüstung verpflichten. Ab 2017 gelten für neu zugelassene Motorräder strengere Regeln.

Anliegen nun vom Tisch

Damit ist das Anliegen vom Tisch. Es gebe kein Recht auf Lärm, so Roger Nordmann (SP/VD) im Namen der Kommission. Für ein Nein

geworben hatte Walter Wobmann (SVP/SO). Die Befürworter der Motion verstünden nichts von Technik, so der SVP-Nationalrat. Im Falle einer Annahme würden für die Motorradbesitzer hohe Kosten anfallen, hatte der passionierte Töff-Fahrer Wobmann argumentiert.

Schweiz zieht mit EU-Vorschriften mit

Auch der Bundesrat hielt in der Antwort auf die Motion fest, dass es heute zwar Motorräder gibt, die den Vorschriften entsprechen, aber dennoch mit ihren Emissionen stören. Die Zulassungsregeln seien teilweise lückenhaft.

Die Schweiz habe EU-Vorschriften übernommen, um in der EU zugelassene Maschinen auch auf Schweizer Strassen zu erlauben, so der Bundesrat. Die EU habe das Problem erkannt und führt ab 2017 neue Regeln für alle neuen Motorräder ein.

Problem ernst nehmen

Der Bundesrat will gleichzeitig mit der EU mitziehen und das Gesetz in der Schweiz in Kraft setzen. Der Einbau von Klappensystemen und anderen Massnahmen, die mehr Lärm verursachen, soll verboten werden.

Verkehrsministerin Doris Leuthard betonte aber trotz der Ablehnung der Verbotsmotion durch den Nationalrat, dass das Lärmproblem ernst genommen werden muss.

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