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Einheitliche Regelungen bei der Sozialhilfe gefordert
Aus Tagesschau vom 03.01.2013.
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Schweiz Einheitliche Regelung der Sozialhilfe gefordert

Sozialhilfe ist Kantonssache. Obwohl das grundsätzlich gut sei, will SKOS-Chef Walter Schmid ein Sozialhilfegesetz auf Bundesebene. Die Unterschiede zwischen den Kantonen seien einfach zu gross.

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) fordert ein Sozialhilfegesetz auf Bundesebene. Das heute stark föderalistisch geprägte System genüge nicht, sagte SKOS-Präsident Walter Schmid.

Wie viel Sozialhilfe jemand erhält, ist heute auf Kantons- und Gemeindeebene geregelt. Die Richtlinien, welche die SKOS seit 50 Jahren herausgibt, haben für die Sozialbehörden lediglich Empfehlungscharakter – bindend sind sie nicht.

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50 Jahre Richtlinien für Sozialhilfe
aus Rendez-vous vom 03.01.2013. Bild: Keystone
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SKOS und Nationalrat einig

Die SKOS stellt sich mit ihrer Forderung hinter den Nationalrat, der ebenfalls ein Rahmengesetz für die Sozialhilfe verlangt. Im September hatte die grosse Kammer eine entsprechende Motion mit grosser Mehrheit angenommen. Nun hat der Ständerat darüber zu entscheiden.

«Die Sozialhilfe muss den gleichen Status erhalten wie die AHV und die IV», begründete Schmid die Forderung. Für diese Sozialwerke gebe es schliesslich auch Gesetze auf Bundesebene.

Zwar forderte Schmid im Gespräch mit Radio SRF schweizweit einheitliche Standards bei der Sozialhilfe. Er anerkennt aber auch «die grossen Vorteile, dass die Sozialhilfe lokal, bürgernah organisiert ist».  

Überall Recht auf kompetente Betreuung

 SKOS-Präsident Walter Schmid
Legende: «Wir sind auf halbem Wege»: SKOS-Präsident Walter Schmid zu den Errungenschaften der vergangen 50 Jahre. Keystone

Die SKOS-Richtlinien würden zwar grundsätzlich zufriedenstellend umgesetzt. Doch während viele grosse Gemeinden die Sozialhilfe professionell organisiert hätten, gebe es insbesondere bei kleinen Gemeinden Verbesserungspotenzial. «Sozialhilfeempfänger haben in der ganzen Schweiz ein Recht auf eine kompetente Betreuung», sagte Schmid.

Als Armutsgrenze gilt nach der Definition des Bundesamtes für Statistik (BFS) für das Jahr 2010 ein Einkommen von 2250 Franken pro Monat. Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern sind es 4000 Franken.

Eine Einzelperson hat laut den SKOS-Richtlinien im Jahr 2013 einen Anspruch auf 986 Franken für den Lebensbedarf. Mit diesem Geld soll etwa der Bedarf an Nahrungsmitteln, Kleidern, Energiekosten und Verkehrsauslagen gedeckt werden. Nicht darin enthalten sind Miete und Gesundheitskosten. In der Schweiz erhalten rund 235'000 Personen Sozialhilfe.

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