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Schweiz Einigung beim Landesmantelvertrag für Baugewerbe

Der Baumeisterverband und die Gewerkschaften haben sich auf einen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe geeinigt. Er soll von 2016 bis 2018 gelten. Um die Rente mit 60 zu sichern, gibt es 2016 keine Lohnerhöhungen.

Ein Verbot von Lohnauszahlungen in bar und eine Sicherung der Rente ab 60: Das sind die wichtigsten Punkte im Landesmantelvertrag (LMV), auf den sich der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) und die Gewerkschaften Syna und Unia geeinigt haben.

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Die Rente mit 60 bleibt ohne Leistungsabbau bestehen
aus SRF 4 News aktuell vom 09.12.2015.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 34 Sekunden.

Das Verbot der Barauszahlungen bei Löhnen unterstreiche «den Willen der Sozialpartner, die Kontrollen zu verbessern», heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung. Konkret soll so Lohndumping vermieden werden.

Zudem haben sich die Sozialpartner darauf geeinigt, die Beitragszahlungen in den Fonds für den frühzeitigen Arbeitsrücktritt um zwei Prozentpunkte zu erhöhen. 1,5 Prozent übernehmen die Arbeitgeber, 0,5 Prozent die Arbeitnehmer. So soll die Rente ab 60 ohne Leistungsabbau gesichert werden, ohne Erhöhung des Rentenalters. «Das war für die Bauarbeiter das Wichtigste», sagt Nico Lutz von der Unia.

Der gemeinsame Fonds von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wird also mit höheren Lohnbeiträgen saniert, und nicht mit dem Abbau von Leistungen, wie dies die Arbeitgeberseite gefordert hatte. Die Gewerkschaften akzeptierten hingegen, dass es für das kommende Jahr keine Lohnerhöhung gibt. Allerdings werde man in den nächsten Jahren Lohnverhandlungen führen, sagt Lutz.

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Nico Lutz von der Unia zu den Verhandlungen
aus SRF 4 News aktuell vom 09.12.2015.
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Drängende Probleme

Zudem gebe es nach wie vor eine Reihe von drängenden Problemen. Für schlechtem Wetter existiere keine befriedigende Lösung im Vertrag. «Die Bauarbeiter erwarten da eine Lösung.» Auch gegen Lohndumping müsse man dringend vorgehen, findet Lutz. In diesen Punkten versuche man, eine gute Lösung zu finden.

Beide Seiten von ursprünglichen Forderungen abgerückt

Bei den Punkten, die bereits klar sind und wo man sich einig ist, mussten sowohl der SBV wie auch die Gewerkschaften von ihren ursprünglichen Forderungen abrücken, wie der SBV, Unia und Syna in einem gemeinsamen Communiqué mitgeteilt haben. Der Vertrag soll ab dem 1. Januar 2016 in Kraft treten und bis Ende 2018 gelten. Noch müssen ihn die Entscheidungsgremien der Sozialpartner aber annehmen.

Die Fronten im Schweizer Baugewerbe waren monatelang verhärtet. Die Baumeister wollten den bisherigen LMV verlängern und lehnten Verhandlungen über einen neuen LMV ab. Die Gewerkschaften reagierten darauf mit Protestaktionen. Im November wurden im Tessin und in der Deutschschweiz mehrere hundert Baustellen einen Tag lang bestreikt.

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