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Schweiz Einigung in der Affäre um Luzerner Kantonalbank-Direktor

Klagen zurückgezogen: Bernard Kobler und seine Ex-Geliebte, die ihn der versuchten sexuellen Nötigung bezichtigte, haben sich geeinigt. Dies teilten die Anwälte der beiden Parteien mit. Das letzte Wort hat aber die Staatsanwaltschaft.

«Wir haben uns heute mit Hilfe unserer Rechtsanwälte umfassend geeinigt. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir eine Liebesbeziehung unterhielten und nicht ein Prostitutionsverhältnis.» Dies teilen Kobler und seine ehemalige Geliebte in einem Schreiben mit, das ihre Anwälte verbreiteten.

Im Interesse des gemeinsamen Kindes, aber auch der übrigen Angehörigen hätten sie sich zusammengesetzt und sich «in allen strittigen Punkte definitiv geeinigt».

Der Streit in der Frage um eine Klausel in der Unterhaltsregelung sei mit einem Kompromiss beigelegt worden. «Wir ziehen die beiden gegenseitigen Strafklagen zurück, und wir ziehen unsere, die Gegenpartei belastenden Sachverhaltsdarstellungen zurück.» Die Parteien tragen die Verfahrenskosten je zur Hälfte.

Staatsanwalt hat letztes Wort

Die Staatsanwaltschaft muss nun entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird. Denn bei den Hauptvorwürfen – Erpressung und sexuelle Nötigung – handelt es sich um Offizialdelikte und diese müssen von Amtes wegen verfolgt werden.

Die Anwälte beider Parteien sind aber zuversichtlich, dass das Verfahren eingestellt wird. Die Staatsanwaltschaft stützt sich laut den Anwälten bei den Belastungen auf die Aussagen der beiden Parteien. Doch diese werden nach der Desinteressenerklärung keine Beweise mehr liefern, erklärte Rechtsanwalt Thomas Rothenbühler.

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