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Schweiz Erblindung nach OP: Swissmedic verbietet Ala Octa

Das Augenmittel Ala Octa darf in der Schweiz nicht mehr angewendet werden. Das Mittel soll bei mehreren Patienten in Spanien und Frankreich zu einer Erblindung geführt zu haben. Auch in einem Genfer Spital ist es zu Komplikationen gekommen.

Die Meldungen aus Spanien und Frankreich liessen aufhorchen: Dort sind mehrere Patienten nach Augenoperationen und der Anwendung von Ala Octa erblindet. In Nordspanien waren nach Angaben der dortigen Gesundheitsbehörde im Juni insgesamt 13 Menschen auf einem Auge erblindet.

In Frankreich gab es im Juli zwei Fälle, wie die französische Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf die nationale Medikamentenbehörde (ANSM) berichtete. Die Tropfen werden vor allem bei Netzhaut-Operationen verwendet.

Auch im Genfer Universitätsspital erlitt ein Patient schwere Nebenwirkungen, nachdem er die Augentropfen erhalten hatte.

Swissmedic zieht das Produkt zurück

Nun reagiert die Zulassungsbehörde in der Schweiz, das Augenmittel darf ab sofort nicht mehr verwendet werden. Swissmedic sei die erste europäische Heilmittelbehörde, welche ein solches generelles Anwendungsverbot erwirkt hat, teilte Sprecher Peter Balzli am Mittwochabend mit. Sehr wahrscheinlich gebe es ein Problem mit der Qualität. Es gelte aber die Unschuldsvermutung, hielt er fest.

Audio
Swissmedic prüft vorläufiges Verbot
aus SRF 4 News aktuell vom 04.11.2015.
abspielen. Laufzeit 59 Sekunden.

Die deutsche Herstellerfirma Alamedics hat bereits eine Rückrufaktion gestartet. Sie betont aber gleichzeitig, dass das Produkt laut Laboruntersuchungen in Ordnung sei. Möglicherweise habe es Anwendungsfehler gegeben.

So gebe es einen Fall in Spanien, bei dem die Ärzte das Produkt eine Woche lang im Auge des Patienten gelassen hätten, anstatt es sofort nach der Operation wieder zu entfernen. Wie viele Einheiten des Medikaments im Umlauf sind und in welchen Ländern sie vertrieben wurden, teilte das Unternehmen nicht mit.

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