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Schweiz Erfolg für deutsche Optikerin vor Bundesverwaltungsgericht

Eine deutsche Diplom-Ingenieurin darf in der Schweiz selbstständig als Optikerin arbeiten. Diesen Entscheid hat das Bundesverwaltungsgericht gefällt.

Im Februar hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass deutsche Meisterprüfungszeugnisse von Augenoptikern in der Schweiz anerkannt werden müssen. Das Staatssekretariat für Bildung hatte verlangt, dass eine deutsche Diplom-Ingenieurin eine Prüfung macht oder einen zweijährigen Lehrgang besucht, um in der Schweiz selbstständig zu arbeiten.

Das Bundesverwaltungsgericht kommt nun in einem aktuellen Entscheid zum Schluss, dass der deutsche Abschluss als Diplom-Ingenieurin, Studiengang Augenoptik, mit dem eidgenössischen Diplom als Augenoptiker gleichwertig ist.

Veränderte Gesetze

Der Frau sei sogleich eine gleichwertige Bestätigung auszustellen, hält das Bundesverwaltungsgericht im publizierten Entscheid fest. Es würde Treu und Glauben verletzen, wenn das Zeugnis der Frau in der Schweiz nicht anerkannt würde.

Seit 2013 gibt es in der Schweiz keine Meisterprüfung in Augenoptik mehr. Es besteht nur noch die Möglichkeit eines Bachelordiploms. Damit sind deutsche Meisterprüfungszeugnisse nicht mehr problemlos anerkannt worden.

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