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Nur wenige Opfer von Zwangsmassnahmen fordern Entschädigung
Aus Rendez-vous vom 06.07.2017. Bild: Keystone
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Administrativ Versorgte Erst wenige Opfer haben Entschädigung beantragt

Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen haben 25'000 Franken zugute. Doch bis jetzt haben das nicht viele beantragt.

  • Sogenannte Verdingkinder wurden gezwungen, auf Bauernhöfen zu arbeiten.
  • Junge Frauen wurden wegen ihres angeblich liederlichen Lebenswandels zwangssterilisiert. Bis 1981 wurden sie in Heimen oder Kliniken weggesperrt.
  • Noch bis im Frühling haben die Opfer Zeit, Entschädigung zu verlangen.
  • Bis heute hat das jedoch erst ein Bruchteil der Betroffenen gemacht.

Es geht um Geschichten wie diese: Eine 17-Jährige hat einen Trinker zum Vater und einen Chef, der im Dorf schlecht über sie redet. Sie verbringt eine Nacht in einer Zürcher Hippie-Kommune. Grund genug, sie in ein Heim einzuweisen und später ins Gefängnis. Dort stellt sich heraus: Die junge Frau ist schwanger.

Sie wird physisch und psychisch unter Druck gesetzt, bis sie einwilligt, das Kind zur Adoption frei zu geben. Darüber, wie viele vergleichbare Opfer von staatlicher Willkür es gibt, gibt es nur Schätzungen und die gehen weit auseinander.

Bund ruft Betroffene auf, sich zu melden

Die Zahlen liegen zwischen 12'000 und 25'000. Aber auch so ist klar: Die gut 2500 Betroffenen, die bis jetzt um die sogenannten Solidaritätsbeiträge ersucht haben, sind nur ein Bruchteil der Opfer. Das räumt auch Luzius Mader ein, der Delegierte des Bundes für die Opfer dieser Zwangsmassnahmen. Und deshalb ging er heute auch an die Öffentlichkeit: «Das ist eine Art Aufruf an alle Opfer, sich die Sache doch bitte zu überlegen und Gesuche einzureichen.»

Nur, warum passiert das so zögerlich? Ein wichtiger Grund sei bestimmt die Scham: Viele der Opfer haben ihr Leid verdrängt. Und haben zum Teil sogar das verheerende, falsche Gefühl, daran mitschuldig zu sein. Unternehmer Guido Fluri weiss von diesen Gefühlen. Er wuchs selber in Heimen und Pflegefamilien auf und brachte mit einer Volksinitiative die Aufarbeitung des ganzen Leids ins Rollen.

«Ich habe das oft erlebt, ich habe hunderte von Briefen erhalten in den letzten Jahren», sagt Fluri. «Viele schämen sich für ihre Geschichte, können nicht aus sich heraus und haben auch ein bisschen abgeschlossen damit.»

Damit sie trotzdem noch einmal über ihr Leid berichten, betonten die Verantwortlichen heute: Die Opfer müssten ihre Geschichte nicht einfach allein auf das vierseitige Formular schreiben, sondern es werde ihnen geholfen – von den Anlaufstellen in den Kantonen. Das sei wichtig, gerade auch weil viele der Opfer älter sind, krank oder vielleicht auch nie Schreiben gelernt haben.

Behörden helfen beim Antragstellen

«Diese Opfer müssen erfahren, dass sie sich unterstützen lassen können», sagt Mader. «Die kantonalen Anlaufstellen machen hier eine ganz gute Arbeit. Sie unterstützen alle, die darauf angewiesen sind. Das funktioniert gut.»

Darum wehrt sich Mader auch gegen den Vorwurf, die Formulare seien zu kompliziert und die Opfer müssten selber mühsam Beweise beschaffen. Bei all dem gebe es Hilfe, das müssten die Opfer unbedingt wissen. Noch bis Ende März nächsten Jahres können Gesuche eingereicht werden. Dann haben die Behörden vier Jahre Zeit, über die Gesuche zu entscheiden. Noch einmal eine lange Frist für die Opfer – denn viele sind hoch betagt und werden nicht mehr lange leben.

Viele der Opfer sind bereits verstorben

Darum plagen den Initianten Fluri manchmal Gewissensbisse, wie er – den Tränen nahe – gesteht: «Ich hätte früher agieren sollen, schon 2008, 2009 hätte ich mich in diesem Zusammenhang exponieren sollen. Jetzt sind viele schon weggestorben, das tut mir sehr leid.» Die Opferorganisation «fremdplatziert» reagierte heute kritisch auf die Zwischenbilanz. Die tiefen Gesuchzahlen zeigten, dass eben viele der Opfer, die einen Anspruch haben, schon gestorben sind.

Trotzdem müssten die vorgesehenen 300 Millionen Franken an die Opfer ausbezahlt und die Obergrenze der Summe pro Opfer gestrichen werden, fordert «fremdplatziert». Dieser Maximalbetrag liegt heute bei 25'000 Franken.

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