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André Marty zur Strafverfolgung im Fall WM 2006
Aus News-Clip vom 01.09.2016.
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Schweiz «Es gab Hausdurchsuchungen in zwei Ländern»

In Österreich und der Schweiz sind an acht verschiedenen Standorten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Das erklärt André Marty, Informationschef der Bundesanwaltschaft. Es werde abgeklärt, ob eine Millionenzahlung für eine Galaveranstaltung zur Fussball-WM 2006 korrekt verwendet worden ist.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hat heute über Hausdurchsuchungen in der Schweiz und in Österreich im Zusammenhang mit der Vergabe der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 informiert. André Marty, Informationschef der Bundesanwaltschaft (BA), ergänzte die Medienmitteilung gegenüber SRF News:

Weshalb ausgerechnet jetzt die Eröffnung dieses Strafverfahren?

André Marty: Das Verfahren wurde bereits im letzten November eröffnet. Dann gab es eine Verzögerung, weil in Deutschland der sogenannte Freshfields-Report des Deutschen Fussball-Bunds (DFB) publiziert wurde, ohne Absprache mit den Strafverfolgungsbehörden. Das führte dazu, dass die BA ihre Massnahmen ein wenig verzögern musste.

Franz Beckenbauer, Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach.
Legende: Im Uhrzeigersinn: Franz Beckenbauer, Horst R. Schmidt, Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach. SRF

Es werden vier prominente Namen genannt, am bekanntesten unter ihnen ist Franz Beckenbauer. Was wirft ihnen die BA vor?

Es geht darum, abzuklären, ob eine Zahlung von 7 respektive 6,7 Millionen Euro im Rahmen einer Galaveranstaltung rund um die Fussball-WM 2006 korrekt verwendet worden ist. Es gibt hier Belastendes, aber auch Entlastendes festzustellen.

Wie steht es mit den Straftatbeständen in der Schweiz, wenn es zu einer Verurteilung käme?

Zunächst gilt die Unschuldsvermutung für alle Beschuldigten. Es würde in diesem Verfahren gemäss schweizerischem Strafrecht vorgegangen werden. Das heisst, es droht den Beschuldigten bei diesen Straftatbeständen eine Maximalstrafe von fünf Jahren. Aber davon sind wir noch weit entfernt. Solche Strafverfahren dauern in der Regel drei bis fünf Jahre.

Was kann die Bundesanwaltschaft im Zusammenhang mit der Rechtshilfe mit Deutschland sagen?

Es läuft in Deutschland bereits ein Strafverfahren und die Schweiz wurde auf dem Rechtshilfeweg auch bereits um Mithilfe ersucht. Es läuft aber parallel und unabhängig vom Schweizer Strafverfahren, das im letzten November in der Schweiz von der BA eröffnet worden ist.

Es gab den bekannten Fall mit der Fifa, jetzt mit der WM in Deutschland. Hängt das einfach mit dem Fussball zusammen, ist da etwas «faul im Staat»?

Es ist nicht an der Strafverfolgung, moralische Urteile abzugeben. Hier bei der BA ist ein gutes Dutzend Strafverfahren rund um den Komplex Fussball hängig. Entsprechend wurde dazu eine Task Force zusammen mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol) eingerichtet.

Es gab an verschiedenen Orten Hausdurchsuchungen. Wo wurden sie durchgeführt?

Rund 50 Beamte haben heute in Österreich und der Schweiz an acht verschiedenen Standorten Hausdurchsuchungen und sogenannte begleitete Editionen durchgeführt. Das zeigt, wie wichtig wir von der BA zusammen mit Fedpol dieses Strafverfahren nehmen.

Warum in Österreich?

Einer der Beschuldigten ist in Österreich wohnhaft. Das hat dazu geführt, dass in Österreich mehrere Hausdurchsuchungen stattgefunden haben.

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