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Strafe wegen Facebook-Like «Es ist ein Urteil mit Signalwirkung»

Rechtsanwalt Martin Steiger ist spezialisiert auf Recht im digitalen Raum. Urteile wegen Facebook «Likes» blieben weiterhin eine Ausnahme, so seine Einschätzung. Dennoch sei der Entscheid des Zürcher Gerichts von Bedeutung, da sich auch künftige Urteile daran orientieren dürften.

SRF News: Wie bewerten Sie das Urteil des Zürcher Gerichts?

Martin Steiger: Es ist ein spannendes Urteil. Das erste Urteil, das so viel Öffentlichkeit schafft und neue Fragen aufwirft. Was ist ein Like und ist ein Like eine Weiterverbreitung? Das Urteil eröffnet nun die Diskussion über diese Fragen.

Gehen Sie davon aus, dass dieses Urteil Signalwirkung hat?

Ja, es hat wohl Signalwirkung, nicht nur für die Nutzer von Social Media, sondern auch für die Behörden. Wir kennen erst das Urteil und warten nun die schriftliche Begründung ab. Wir werden sehen, wie sehr diese in die Tiefe geht. Dann geht es darum, die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen.

Welche Konsequenzen wird es für die Nutzer haben?

Für die Nutzer hat es im Alltag wohl kaum Konsequenzen, denn Urteile wegen Likes werden die Ausnahme bleiben. Aber vielleicht hilft es, den Nutzer darauf hinzuweisen, dass der digitale Raum längst kein rechtsfreier Raum mehr ist. Das heisst nicht, dass sämtliche Meinungsäusserungen problematisch sind. Da müssen die Gerichte eben abwägen, was erlaubt ist und was nicht mehr erlaubt ist.

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