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Strafregister für EU-Bürger
Aus Tagesschau vom 22.01.2017.
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Idee mit Konfliktpotential EU-Bürger sollen Strafregister-Auszug vorlegen

Der Entscheid der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats könnte die Beziehung zur EU erneut auf die Probe stellen.

  • Wollen EU-Bürger hier leben, müssen sie vielleicht bald zwingend einen Strafregister-Auszug präsentieren.
  • Nun will auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine solche Strafregister-Pflicht gesetzlich verankern: Vertreter von SVP, Lega und CVP haben sich dafür ausgesprochen.
  • Unklar ist, was dies für das Freizügigkeitsabkommen bedeuten würde.

Aufenthaltsgenehmigung nur gegen Vorweisen eines Strafregister-Auszugs: Der Kanton Tessin setzt das auf eigene Faust bereits um – und verärgert damit Italien. Auch wegen der Strafregister-Pflicht will Italien das vereinbarte Doppelbesteuerungs-Abkommen bis heute nicht unterzeichnen.

Beide Staatspolitischen Kommissionen wollen die Strafregister-Pflicht dennoch gesetzlich verankern. Vertreter von SVP, Lega und CVP haben dafür gestimmt:

«Es heisst immer, damit würden wir die Personenfreizügigkeit verletzen und das Verhältnis zu Italien erschweren. Doch das ist nur Theorie», sagt der Tessiner CVP-Nationalrat Marco Romano. » Es ist doch selbstverständlich, dass ein souveräner Staat eigenständig Massnahmen für die innere Sicherheit ergreifen darf.»

«Unvereinbar mit Personenfreizügigkeit»

Der Bundesrat hat allerdings zum gleichen Anliegen bereits vor dreieinhalb Jahren in einer Stellungnahme sinngemäss gesagt: Dies erfordere eine Neuverhandlung des Freizügigkeitsabkommens.

Heinz Brand, Präsident der Staatspolitischen Kommission, ist sich dieser Schwierigkeit bewusst. Mit der EU darüber zu verhandeln, hält er für illusorisch. Die Einführung einer solchen Pflicht sei eigentlich klar nicht vereinbar mit der Freizügigkeit. Ausser man könne es sicherheitspolitisch begründen, was die Kommission ja jetzt auch mache. «Aber ich gehe davon aus, dass man in Brüssel diese Frage anders beurteilt und kaum gewillt sein wird, mit der Schweiz darüber zu verhandeln.»

Parlament muss Gesetz vorlegen

Kommissions-Kollegin Tiana Angelina Moser lehnt die Strafregister-Pflicht ab, weil die Schweiz damit einen rechtswidrigen Zustand schaffen würde. Das führe unweigerlich zu Problemen. «Wir haben mehrere offene Dossiers mit der Europäischen Union wie etwa Abkommen im Strombereich – da wollen wir inhaltlich etwas erreichen», sagt Moser. «Wenn wir vertragswidrige Zustände haben, dann belastet das selbstverständlich die Beziehungen und die Lösungsfindung.»

Das Parlament muss nun eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Würde die dann angenommen, dürften Schweizer Diplomaten in Brüssel wieder mal schwierige Fragen beantworten müssen.

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