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Rekordzahl bei Ausschaffungsflügen
Aus HeuteMorgen vom 15.12.2016.
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Umgang mit Asylsuchenden EU geht bei Ausschaffungsflügen milder vor

Die Anzahl der Ausschaffungsflüge von Asylsuchenden hat ein Rekordniveau erreicht. Doch wie steht es um die Behandlung der betroffenen Personen? Ein Vorbild könnte man sich an der EU nehmen, sagen Beobachter.

Noch nie hat die Schweiz so viele Asylsuchende per Flugzeug abgeschoben wie in diesem Jahr. 327 Menschen auf insgesamt 65 Flügen waren es. Die Behandlung der Menschen auf solchen Flügen war des Öfteren Anstoss für Kritik von diversen Seiten. Fesselungen und unverhältnismässige Gewaltanwendung wurden angeprangert. Doch wie sieht es heute aus?

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) begleitet seit 2012 die Flüge und zieht in ihrem letzten Bericht vom Juli eine positive Bilanz. Bei der Behandlung der Rückzuführenden und der Anwendung von Zwangsmassnahmen seien wichtige Fortschritte erzielt worden.

Amnesty kritisiert Zunahme der Flüge

Dennoch sieht die NKVF Verbesserungspotenzial. Sie prangert unter anderem die zu geringe Berücksichtigung des Kinderwohls bei Rückführungen an. So wird die getrennte Rückführung von Familienmitgliedern oder die Fesselung renitenter Elternteile in Anwesenheit von Kindern kritisiert.

Solche Massnahmen hinterliessen oftmals schwere Traumatisierungen und seien durch echte Dialoge zu vermeiden, heisst es bei Amnesty Schweiz. Die Menschenrechtsorganisation bedauert die Zunahme der Ausschaffungsflüge. Diese sei Ausdruck eines mangelnden Dialogs mit den abgewiesenen Asylsuchenden. «Es ist zu befürchten, dass diese Tendenz anhält und die Zahl weiter zunimmt», sagt Denise Graf, Aslyrechtsexpertin bei Amnesty Schweiz.

«Laxere Handhabung» bei EU-Flügen

Der Hauptgrund für die Zunahme der Flüge liegt an der verstärkten Zusammenarbeit mit der EU. Insgesamt 20 Flüge führte die Schweiz in diesem Jahr in Kooperation mit der EU durch, wobei 90 Asylsuchende ausgeschafft wurden.

Es stellt sich die Frage, wie auf solchen Flügen die Asylsuchenden behandelt werden. «Wir stellen fest, dass die EU zum Beispiel bezüglich Fesselung eine laxere Handhabung führt als die Schweiz», sagt Leo Näf, Vizepräsident der NKVF. Und dennoch seien alle beobachteten EU-Sammelflüge weitgehend ruhig und unproblematisch verlaufen, heisst es im Bericht der Kommission.

Auch Amnesty Schweiz sieht Unterschiede zwischen der Handhabung der EU und der Schweiz: «Die Schweiz geht bezüglich Ausschaffungen im europäischen Vergleich besonders hart vor und setzt auf Sonderflügen weiterhin starken Zwang an», kritisiert Denise Graf.

Für die NKVF hat insbesondere die milder ausfallende Fesselungspraxis auf EU-Sammelflügen Vorbildcharakter für die Schweiz. Während auf nationalen Sonderflügen die Personen systematisch bis nach dem Abflug teilgefesselt würden, sei dies bei EU-Flügen nicht der Fall.

In ihrem Bericht empfiehlt die Kommission denn auch von einer solchen Teilfesselung auf EU-Sammelflügen abzusehen. Zudem regt sie an, eine weniger schematische Anwendung der präventiven Fesselung auf nationalen Sonderflügen zu prüfen. Und Besserung ist in Sicht: In einem Schreiben vom Januar 2016 an die Kantone bekundete das Staatssekretariat für Migration die Absicht, auf sämtliche Fesselungen zu verzichten.

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