Ein 38-jähriger Mann aus Burkina Faso war 2005 von zwei Genfer Polizisten aufgefordert worden, sich auszuweisen, als er sich auf einem als Drogenumschlagplatz bekannten Ort aufhielt. Anschliessend wurde er von den Polizisten brutal zu Boden geworfen.
Später wurde bei einem medizinischen Befund festgestellt, dass der Afrikaner sein rechtes Schlüsselbein gebrochen hatte. Der Afrikaner konnte nicht mehr arbeiten, schliesslich verlor er seinen Job.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die Schweiz deshalb nun zu einer Geldstrafe. Sie muss dem Mann eine Abfindungssumme von rund 34'000 Franken bezahlen. Die Schweiz hat damit laut dem Strassburger Urteil Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt, welche Folter und unmenschliche sowie erniedrigende Behandlung von Menschen verbietet.