Zum Inhalt springen

Header

Ansicht des Sterbezimmers der Sterbehilfeorganisation Dignitas in Zuerich-Wiedikon; aufgenommen am 18. September 2002.
Legende: In der Schweiz erlaubt, in Deutschland nicht: Aber in beiden Ländern erhitzt kommerzielle Sterbehilfe die Gemüter. Keystone
Inhalt

Schweiz Exit: «Haben bereits Anrufe erhalten»

Von «Staatsanwälten am Sterbebett» war die Rede und vom Zwang, sich das Leben zu nehmen. Die Debatte im Deutschen Bundestag verlief hochemotional und endete mit einem Verbot der «geschäftsmässigen Sterbehilfe». Das hat auch Auswirkungen auf die Schweiz.

Es war eine emotionale, engagierte Debatte, wie sie das deutsche Parlament selten erlebt. Kerstin Griese von den Sozialdemokraten warb eindringlich für ein Verbot von organisierter Sterbehilfe: «Wir wollen unter Strafe stellen, wenn jemand mit der Absicht der Selbsttötung, geschäftsmässig handelt. Diejenigen, die unseren Antrag unterstützen, sagen ganz klar: ‹Wir halten dieses Geschäft mit dem Tod von Menschen für ethisch untragbar›».

Aber auch die Gegner einer strengen Sterbehilfe-Regelung werben für ihre Anliegen. Es stehe dem Staat nicht zu, sich in derart persönliche Fragen einzumischen, sagen die Grünen. Auch Peter Hintze von der CDU will erreichen, dass Sterbehilfe für Schwerkranke erlaubt bleibt: «Für den Satz ‹Leiden im Sterben ist sinnlos› wurde ich schwer angegriffen. Aber ich wiederhole ihn. Denn kein Mensch muss einen Qualtod hinnehmen. Wir wollen, dass am Sterbebett nicht Anwälte stehen. Sondern Angehörige und Ärzte.»

Deutsche wenden sich an Schweizer Sterbehilfeorganisationen

Am Ende setzte sich jedoch das Verbot durch. Konkret ist etwa organisierte Sterbehilfe durch einen Verein illegal und kann mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Auch Ärzte machen sich strafbar, wenn sie wiederholt mit schwerkranken Patienten über einen möglichen Suizid sprechen.

Audio
Das Verbot und die Folgen die Schweizer Sterbehilfeorganisationen
aus Info 3 vom 06.11.2015.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 3 Sekunden.

Der Entscheid des Bundestages dürfte auch Auswirkungen auf die Schweiz haben. Bernhard Sutter, der Geschäftsführer der Sterbehilfeorganisation Exit, berichtet von einer steigenden Nachfrage aus Deutschland: «Wir haben das bereits gespürt. Wenige Minuten nach dem Entscheid haben wir erste Telefonate von Leuten erhalten, die sich über eine Mitgliedschaft erkundigt haben.»

Exit lehnt Anfragen aus dem Ausland allerdings ab. Um Mitglied zu werden, muss man einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Verschiedene andere Schweizer Sterbehilfeorganisationen, etwa Dignitas, handhaben das aber anders. Jedes Jahr reisen mehrere hundert Menschen in die Schweiz, um hier zu sterben. Diese Zahl dürfte nach dem heutigen Entscheid in Deutschland weiter ansteigen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel