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«In Mexiko ist es gefährlicher geworden, ich hatte Angst»
Aus Schweiz aktuell vom 09.03.2018.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 41 Sekunden.
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Fall Anna Vater flüchtet mit seiner Tochter zurück in die Schweiz

Mit der Trennung der Eltern hat das Tauziehen um die Tochter begonnen. Ein Ende des Streits ist nicht in Sicht.

  • Der Fall Anna* ist um ein Kapitel reicher: Wie «Schweiz aktuell» berichtet, ist der Vater mit der Tochter aus Mexiko in die Schweiz zurückgereist.
  • Als Motiv gibt der Vater Sicherheitsbedenken an: Der Drogenkrieg habe sich ebenda zugespitzt.
  • Die St. Galler Kantonspolizei ist über die Rückkehr Annas und ihres Vaters informiert.
  • Keine Kenntnis von der Ausreise hatte die Mutter von Anna. Sie kündigt Widerstand an.

Zweimal verhandelte das Aargauer Obergericht den Fall, zweimal das Bundesgericht. Ärzte verfassten Gutachten über die Reisefähigkeit des Mädchens, Angehörige kamen gar in Untersuchungshaft. Der Fall Anna beschäftigte 2015 Justiz und Öffentlichkeit. Jetzt droht wieder ein juristischer Streit um Anna.

Die heute zwölfjährige Anna packt in ihrem neuen Zuhause in einer 4-Zimmerwohnung im Kanton St. Gallen Spielsachen und Kleider aus. «Ich will hier bleiben, ich will hier zur Schule und bei meiner Schweizer Familie sein», sagt sie. «In Mexiko habe ich Angst.»

Haben Angst, dass alles wieder von vorne beginnt. die Grossmutter, *Anna, der Vater.
Legende: Haben Angst, dass alles wieder von vorne beginnt. die Grossmutter, Anna, der Vater. SRF

Zwei Wochen ist es her, dass Anna und ihr Vater Beni Hess in Zürich gelandet sind. Hals über Kopf hatten sie die Stadt La Paz im Bundesstaat Baja California Sur in Mexiko verlassen. Ein Bundesstaat, der stark vom mexikanischen Drogenkrieg betroffen ist. «In den letzten Monaten wurde es immer schlimmer», sagt Beni Hess. «Am Schluss war es eine Flucht.»

Turbulente Vorgeschichte

2014 war Anna, neun Jahre alt, das letzte Mal in die Schweiz gereist. Ihre mexikanische Mutter und ihr Schweizer Vater waren getrennt, beide behielten das Sorgerecht. Hess war nach der Trennung zurück in den Kanton Aargau gezogen. Vor Ende des Besuchs teilte Beni Hess seiner Ex-Frau mit, Anna werde nicht zurückkommen. Der Grund: Die Kriminalität in Mexiko. Auch Anna wollte in der Schweiz bleiben. Doch die Kindsmutter klagte auf Rückführung – und bekam nach einem langen juristischen Streit Recht.

Dann überschlugen sich die Ereignisse: Um die Rückführung zu verhindern, reiste Annas Grossmutter kurzerhand mit dem Mädchen nach Frankreich. Nach zwei Wochen wurden Martina Hess und ihre Enkeltochter von der Polizei gefunden. Grossmutter und Vater mussten in Untersuchungshaft. Im Sommer 2015 musste Anna definitiv mit der Mutter zurück. Um in der Nähe seiner Tochter zu sein, zog Beni Hess kurz darauf zurück nach Mexiko.

Annas Mutter wusste von nichts

Die St. Galler Kantonspolizei ist, wie sie sagt, informiert über die jüngste Reise von Anna und ihrem Vater in die Schweiz. Zumal bisher nichts strafrechtlich Relevantes vorgefallen sei, sehe sie sich im Moment nicht zum Handeln veranlasst.

Keine Kenntnis vom Geschehen hatte Annas Mutter. Am Telefon sagt sie «Schweiz aktuell», was passiert sei, sei «illegal». Mehr will sie nicht sagen. Als sie von der Tochter erfahren hatte, wo diese ist, hat sie offenbar angekündigt, erneut eine Rückführung von Anna zu beantragen.

«Natürlich haben wir Angst, dass jetzt alles wieder von vorne beginnt», sagt Beni Hess. «Aber all die Jahre hat Anna immer den Wunsch geäussert, sie wolle in die Schweiz zurück. Von einer Entführung kann also nicht die Rede sein.»

Grossmutter kommt vor Gericht

Gegen Annas Grossmutter wurde mittlerweile wegen Freiheitsberaubung und Entführung sowie Entziehen von Minderjährigen Anklage erhoben, wie die Staatsanwaltschaft «Schweiz aktuell» bestätigt. Beantragt ist eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Ein Gerichtstermin steht noch nicht fest.

Martina Hess, ehemalige Gemeinderätin und Hauptmann a.D. der Schweizer Armee sagt: «Ich fühle mich nicht, als hätte ich etwas Verbotenes gemacht. Aber ich würde es wieder tun für meine Enkelin.»

*Name geändert

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