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Schweiz Fall Hildebrand: Blochers Unterlagen sollen entsiegelt werden

Die Zürcher Staatsanwaltschaft erhält Einblick in Unterlagen, die bei SVP-Nationalrat Christoph Blocher vor gut einem Jahr im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand beschlagnahmt worden sind. Das Zürcher Obergericht hat deren Entsiegelung angeordnet. Blocher akzeptiert den Entscheid nicht.

Wie Blochers Anwalt, Walter Hagger, sagte, gibt es verschiedene Punkte, «die wir anders sehen als das Zürcher Obergericht». Es sei deshalb sinnvoll, dass sich das Bundesgericht mit dem Fall beschäftige. Dieses soll beispielsweise die Frage des Quellenschutzes für Journalisten klären.

Laut Hagger ist es sicher, dass er das Urteil vor Bundesgericht weiterzieht. Gleichzeitig werde er ein Gesuch um aufschiebende Wirkung stellen.

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Fall Blocher/Hildebrand: Hausdurchsuchungen korrekt (Nicole Freudiger, 26.3.2013)
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Darüber entscheidet dann das Präsidium des Bundesgerichts. Sicher sei aber: Das Obergericht wartet mit der Entsiegelung in jedem Fall zu bis die 30 tägige Beschwerdefrist abgelaufen ist. Bis dann werde wohl das Bundesgerichts-Präsidium entschieden haben was mit der aufschiebenden Wirkung ist.

Aus Sicht des Anwaltes sei es wichtig, dass eben das Obergericht und nicht die Staatsanwaltschaft selber die Entsiegelung vornehme. Das bedeute nämlich, dass das Obergericht nicht nur die Siegel wegnehme, sondern auch eine Triage vornehme.

«Das heisst, das Gericht sondert Akten aus, die die Untersuchungsbehörde gar nicht erst zu Gesicht bekommen soll», erklärte Hagger weiter. Es gehe vor allem um Anwaltskorrespondenz und Unterlagen, die Blochers Nationalratsmandat betreffen und darum allenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegen.

Am 27. Dezember 2011 soll Blocher versucht haben, den Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit einem Sarasin-Informatiker Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Am 5. Januar 2012 veröffentlichte die Zeitschrift ein zusammengeschnipseltes Faksimile von Hildebrands Kontoauszügen.

Versiegelte Dokumente

Die Zürcher Staatsanwaltschaft will insbesondere wegen einer möglichen Verletzung des Bankgeheimnisses dieses Treffen zwischen Christoph Blocher, dem Informatiker sowie Hermann Lei näher untersuchen.

Die von der Staatsanwaltschaft bei den Hausdurchsuchungen am 20. März 2012 an Blochers Wohn- und Firmensitz sichergestellten Unterlagen zum Fall Hildebrand – wie ein Computer und Handy – waren auf Antrag des SVP-Politikers versiegelt worden.

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