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Schweiz Fifa-Funktionär mit Beschwerde gegen Auslieferung abgeblitzt

Eugenio Figueredo gehört zu den sieben Fifa-Funktionären, die vor einem Monat in Zürich verhaftet worden sind. Er hatte beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen die drohende Auslieferung eingereicht – ohne Erfolg.

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Fifa: Urugayer bleibt in Untersuchungshaft
aus Echo der Zeit vom 26.06.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 43 Sekunden.

Eugenio Figueredo war vor einem Monat mit sechs weiteren Fifa-Funktionären in Zürich verhaftet worden. Gegen alle wurde in den USA Anklage wegen Bestechung erhoben.

Figueredo, der Vizepräsident aus Uruguay, hatte sich gegen die Auslieferungshaft gewehrt und Beschwerde eingereicht. Nun hat das Bundesstrafgericht diese abgewiesen.

Laut diesem bestehe die Gefahr, dass sich der 83-Jährige der Auslieferung durch Flucht entziehe. Darum bleibe Figueredo in Haft.

Vorwurf der Bestechung und Geldwäscherei

Der Beschuldigte ist seit Mai 2013 bis heute Mitglied des Fifa-Exekutivkomitees und Vizepräsident. Er war Präsident der Südamerikanischen Fussball-Konföderation. So steht es in der 164 Seiten starken Anklageschrift aus den USA.

Figueredo wird in der Anklageschrift aus den USA der Bestechung und Geldwäscherei beschuldigt. Dies in Zusammenhang mit der Austragung der Copa America 2015, 2016, 2019 und 2023. Dabei wurden für 350 Millionen Dollar exklusive Medien- und Marketingrechte vergeben. Und zugleich flossen – immer gemäss Anklageschrift aus den USA – 110 Millionen Dollar Schmiergelder.

Der Beschuldigte kann den Entscheid des Bundesstrafgerichts weiterziehen ans Bundesgericht. Und alle sieben in Zürich verhafteten Fifa-Funktionäre haben das Recht, sich noch einmal zu wehren – nicht gegen die Auslieferungshaft, sondern gegen die Auslieferung an die USA selbst.

Auslieferungsgesuche noch nicht eingetroffen

Figueredo hatte als einziger der sieben Beschuldigten Beschwerde gegen die Auslieferungshaft eingelegt. Gegen die Auslieferung an die USA wehren wehren sich hingegen alle.

Die Schweiz hat die USA deshalb aufgefordert, für alle sieben Personen formelle Auslieferungsgesuche zu stellen. Laut dem Bundesamt für Justiz (BJ) ist bisher jedoch noch kein entsprechendes Gesuch der USA eingetroffen.

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