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Mehr Kinderbetreuung zuhause: Bund zahlt Corona-Erwerbsersatz
Aus Espresso vom 09.04.2020. Bild: imago images
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Fragen zur Kinderbetreuung Mehr Kinderbetreuung zuhause: Bund zahlt Corona-Erwerbsersatz

Homeschooling, Kinderbetreuung, Job – eine Herausforderung. Hier gibt es Antworten auf die drängendsten Fragen.

Seit drei Wochen sind die Schulen zu, die Kinder werden zu Hause unterrichtet. Das bedeutet: Viele Eltern machen den Spagat zwischen Homeschooling, Kinderbetreuung und Job.

Wenn mein Kind krank ist, darf ich als Mama oder Papa drei Tage zu Hause bleiben, um die Kinderbetreuung zu organisieren. Gilt das auch jetzt, wenn die Schulen geschlossen sind?

Dazu hat sich der Bundesrat nicht eindeutig geäussert. Juristen sind aber der Meinung, dass diese Regel in der aktuellen Situation ebenfalls gilt. Heisst: Obwohl die Kinder nicht krank sind, darf ein Elternteil drei Tage zu Hause bleiben.

Gegenüber dem SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» geben mehrere grosse Arbeitgeber an, diesbezüglich grosszügig zu sein. Bei allen angefragten Firmen sind die drei Tage unbestritten. Einige geben ihren Angestellten aufgrund der Corona-Krise sogar fünf Tage, um die Kinderbetreuung zu organisieren.

Darf mein Chef mir für die Kinderbetreuung Ferien verordnen?

Jein. Der Arbeitgeber darf zwar Ferien verordnen, es gibt aber Spielregeln. Erlaubt sind der Abbau von überzähligen Ferien aus dem letzten Jahr oder der Abbau von Überstunden. Auch Ferien aus dem laufenden Jahr darf der Chef verordnen, allerdings nur jenen Anteil, der dem Arbeitnehmer seit Anfang Jahr zusteht. Und die Ferien sollten am Stück bezogen werden können.

Nicht erlaubt ist laut SRF-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner, dass Arbeitnehmer einen Grossteil ihrer Ferien als Einzeltage beziehen, zum Beispiel einen Ferientag pro Woche für die Kinderbetreuung. «In diesem Fall rate ich dringend, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen.»

Ein Gespräch lohnt sich in vielen Fällen so oder so, das bestätigen mehrere Arbeitgeber auf Anfrage. Bei Problemen mit der Kinderbetreuung suche man mit den betroffenen Angestellten individuelle Lösungen, heisst es bei vielen Unternehmen.

Was kann ich tun, wenn ich für die Kinderbetreuung unbezahlten Urlaub beziehen muss?

Viele Unternehmen kämpfen aufgrund der aktuellen Corona-Krise ums Überleben. Sie können es sich schlicht nicht leisten, ihren Angestellten für nicht geleistete Arbeit Lohn zu bezahlen. Den Eltern bleibt dann für die Kinderbetreuung nur der unbezahlte Urlaub.

Für diesen Fall hat der Bundesrat vorgesorgt. Betroffene können sich für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung anmelden. Diese Regel gilt für selbstständig Erwerbende sowie für Angestellte, wobei die Entschädigung bei den selbstständig Erwerbenden auf 30 Tage beschränkt ist.

Wie funktioniert die Corona-Erwerbsersatzentschädigung?

Ähnlich wie beim Mutterschaftsurlaub oder bei der Dienstpflicht kann ein Arbeitnehmer für die Betreuung seiner Kinder (unter 12 Jahren) bei der Ausgleichskasse Taggelder beantragen.

Allerdings gilt diese Corona-Erwerbsersatzentschädigung nicht in den Schulferien. Ausnahmen gibt es, wenn in den Ferien Personen einer Risikogruppe für die Betreuung der Kinder verantwortlich wären (zum Beispiel die Grosseltern).

Die wichtigsten Informationen zum Coronavirus:

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Espresso, 09.04.2020, 08:13 Uhr

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