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Session Homosexuelle sollen Kinder der Partner adoptieren dürfen

Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat eine Änderung des Adoptionsgesetzes gutgeheissen. Die Adoption eines Kindes des gleichgeschlechtlichen Partners in einer eingetragenen Partnerschaft soll zugelassen werden. Nun nimmt der Bundesrat die Änderung an die Hand.

Audio
Ständerat folgt dem Nationalrat bei der Adoption von Stiefkindern (Pascal Krauthammer).
aus HeuteMorgen vom 05.03.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 9 Sekunden.

Der Ständerat hat sich dem Nationalrat angeschlossen und der Adoption von Stiefkindern in einer eingetragenen Partnerschaft zugestimmt. Zuvor wollte die kleine Kammer weiter gehen, schwenkte dann aber auf die geänderte Fassung ihres Vorrats ein.

 

Der Entscheid erfolgte mit 26 zu 16 Stimmen. Der Nationalrat hatte die Motion abgeändert und die Vorlage auf die Stiefkinderadoption eingeschränkt. Der Bundesrat nimmt nun eine entsprechende Änderung des Adoptionsgesetzes an die Hand, wie Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte.

Absurde Rechtslage

Heute schliesst das Partnerschaftsgesetz die Adoption durch eingetragene gleichgeschlechtliche Paare ausdrücklich aus. Ein Adoptionsrecht hätte die Vorlage in der Referendumsabstimmung 2005 sehr wahrscheinlich zu Fall gebracht.

 

Diese Lösung, die sich am politisch Machbaren orientiert hatte, führte jedoch zu einer absurden Rechtslage: Die Adoption durch homosexuelle Einzelpersonen ist heute erlaubt, nicht aber die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft.

 

Die vom Ständerat gutgeheissene Lösung lässt die Adoption eines Kindes der Partnerin oder des Partner durch das Gegenüber in einer eingetragenen Partnerschaft zu. Sommaruga sagte, eine Adoption könne erfolgen, wenn das Kind bereits mit dem entsprechenden eingetragenen Paar zusammenlebe.

 

Die Regelung stelle die Stiefkinder gleichgeschlechtlicher Paare den anderen Stiefkindern gleich. Das räume die bisherige Diskriminierung aus.

Blick nach Strassburg

Kommissionssprecher Claude Janiak (SP/BL) verwies auf entsprechende Entscheide des Menschenrechtsgerichtshofe in Strassburg und des deutschen Bundesgerichtshofs. Zudem gälten für die Stiefkinderadoption in eingetragenen Partnerschaften die ohnehin strengen schweizerischen Adoptionsanforderungen weiterhin.

Video
Kommissionssprecher Claude Janiak verweist auf Gerichtsentscheide (Originalton)
Aus News-Clip vom 04.03.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 57 Sekunden.

Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) empfahl die abgeänderte Motion zur Ablehnung. Vor der Abstimmung über das Partnerschaftsgesetz sei immer betont worden, dass die Adoption ausgeschlossen bleibe. In der Regel gebe es immer einen leiblichen Elternteil, der durch die Stiefkinderadoption ausgeschlossen werde.

 

Nach Schätzungen wachsen in der Schweiz mehrere tausend Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften auf.

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