Damit der Prämienausgleich in Zukunft automatisch bei der Genehmigung der Prämien geschieht, erhält das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusätzliche Kompetenzen beim Thema Krankenkassen.
Mit dem neuen Gesetz zur Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG) erhält das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zusätzliche Kompetenzen, um zu hohe Tarife zu senken.
Versicherungen lobbyierten gegen Gesetz
Wenn die eingezogenen Prämien in einem Kanton höher liegen als die Kosten, sieht der Korrekturmechanismus vor, dass ein Ausgleich bis im übernächsten Jahr stattfindet. Die Details müssen die Versicherer ausweisen. Stimmt der Ausgleich nicht, genehmigt das BAG die Prämien nicht.
Das neue Gesetz kam in der Gesamtabstimmung mit 31 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen durch. Nach rund einjähriger Beratung in der Gesundheitskommission mit zahlreichen Berichten und Anhörungen – sowie Lobbying durch die Versicherungen – setzte sich das von der Kommission erarbeitete Konzept fast auf der ganzen Linie durch.