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Schweiz Gefährliche Laserpointer: In der Schweiz weiterhin erlaubt

Starke Laser-Lichtstrahlen sind gefährlich. Sie dürfen in der Schweiz nicht verkauft werden. Sie zu besitzen oder einzusetzen ist aber nicht verboten. Diese seit Jahren bekannte Gesetzeslücke soll geschlossen werden. Es fragt sich, wie.

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Kein Verbot von starken Lasern in Sicht (Curdin Vincenz).
aus HeuteMorgen vom 08.07.2013.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 26 Sekunden.

Laserpointer, diese kleinen Laserlämpchen, sind eigentlich dazu gedacht bei Präsentationen auf eine Leinwand zu zeigen. Schlagzeilen machten sie auch schon, weil Piloten und Lokführer damit irritiert wurden. Zuletzt setzten auch Demonstrierende in Kairo sie ein.

Diese Laser sind ab einer gewissen Stärke gefährlich. In Basel wurde im Juni ein Polizist bleibend am Auge verletzt. Der Polizist leidet seither an einem „schwarzen Punkt im Gesichtsfeld“, der von einer vernarbten Verletzung auf seinem Auge herrührt.

Das Bundesamt für Gesundheit hat zuletzt für diesen Sommer einen Vorschlag in Aussicht gestellt, um künftig auch den Besitz und Einsatz dieser starken Laser zu verbieten und damit die Gesetzeslücke zu schliessen. Es komme aber zu Verzögerungen, sagt Beat Gerber von der zuständigen Abteilung beim Bundesamt. Die ganze Thematik sei komplexer als man sich das vorgestellt habe. Als neuen Termin nennt er "Anfang 2014". Bis dahin soll ein Entwurf für strengere Regeln vorliegen. Wie genau diese „strengeren Regeln“ aussehen könnten, ist aber offen.

Verbote als Massnahme?

„Es ist fraglich ob Verbote der richtige Weg sind“, so Gerber weiter. Verbote zu erlassen, die man dann nicht durchsetzen könne, habe keinen Sinn. Parlamentarier quer durch die Parteien fordern aber seit längerem Verbote. Einer von ihnen ist der St. Galler CVP-Nationalrat Jakob Büchler, Mitglied der sicherheitspolitischen Kommission. Für die neuerliche Verzögerung hat er kein Verständnis. „Das Thema sollte nicht auf die lange Bank geschoben werden“, so Büchler.

Wenn Polizisten bei der Arbeit verletzt würden, gebe es eindeutig Handlungsbedarf. Büchler überlegt, ob er im Herbst einen Vorstoss einreichen will. Diesen könnte man als dringlich erklären lassen und den Bundesrat zu schnellerem Handeln auffordern oder sogar zwingen, wie Büchler weiter sagt. Ob dies tatsächlich zu einer Beschleunigung führen würde, bleibt offen.

Bis die Gesetzeslücke geschlossen ist, setzt die Basler Polizei offenbar auf Präventionsmassnahmen. Sie testet derzeit spezielle Brillen, um sich vor den gefährlichen Laserstrahlen zu schützen.

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