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Urteil gegen Hooligan – mit Signalwirkung?
Aus Tagesschau vom 09.08.2017.
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Urteil gegen Petarden-Werfer Gefängnisstrafe für St. Galler Hooligan

  • Der 24-jährige Petarden-Werfer erhält eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon 18 Monate bedingt. Zudem gilt für den Fan des FC St. Gallen eine Probezeit von drei Jahren.
  • Weiter verurteilt das Bundesstrafgericht den Mann zu 180 Tagessätzen à 50 Franken bedingt und einer Busse von 700 Franken. Und er muss die Verfahrenskosten in der Höhe von 15'000 Franken tragen.
  • Durch den Knall einer Petarde und den Funkenflug erlitt ein Zuschauer einen irreversiblen Hörschaden. Ihm muss der Ostschweizer eine Genugtuung von 12'000 Franken zahlen.
  • Es war für die Bundesanwaltschaft die erste Anklage wegen Gewalt in Sportstadien überhaupt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der vorsitzende Richter führte an der Urteilsverkündung aus, dass es sich bei den beiden auf das Spielfeld geworfenen Knallpetarden um Sprengstoffe im Sinne des Gesetzes handle – also um eine Verletzung des Sprengstoffgesetzes. Das sei ein ganz wichtiger Punkt der Anklage gewesen, sagt SRF-Mitarbeiter Gerhard Lob, der den Hooligan-Prozess am Bundesstrafgericht in Bellinzona verfolgt hat.

Nicht unter Sprengstoffe oder giftige Gase gemäss Strafgesetzbuch fallen laut dem Gericht die beiden Rauchtöpfe, die der Mann zuerst auf das Feld warf.

Verurteilter trägt Verantwortung

Das Strafmass wird auch damit begründet, dass offenbar ein Vorsatz und eine verbrecherische Absicht gegeben waren. «Der Mann wusste, was er tat», sagt Lob vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. «Hinzu kommt, dass eine schwere Körperverletzung eingetreten ist.» Das Opfer habe einen Hörsturz von 85 Prozent erlitten. «Der Verurteilte hätte wissen müssen, dass so etwas passieren kann.»

Darum geht es bei dem Fall

Der 24-jährige Fan des FC St. Gallen hatte im Februar 2016 bei einem Spiel in Luzern zwei Rauchkörper und zwei Knallpetarden auf das Spielfeld geworfen. Ein unbeteiligter 48-jähriger Mann, der sich auf der Sitztribüne neben dem Gäste-Fansektor befand, wurde dabei am Gehör verletzt. Er erlitt auf mindestens einem Ohr einen massiven Hörverlust und musste operiert werden. Der Petardenwerfer wurde kurz nach dem Match mittels Bildern von Überwachungskameras als Täter identifiziert. Bei einer Hausdurchsuchung in Appenzell Ausserrhoden fand die Polizei rund 100 Kilogramm pyrotechnisches Material.

Verurteilt wird der Ostschweizer schliesslich wegen schwerer Körperverletzung, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz. Der Bundesanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt. Die Verteidigerin plädierte in den wesentlichen Punkten auf Freispruch.

Urteil soll dem Mann eine Lehre sein

Nur der durch Sprengkörper verursachte Sachschaden am Rasen in der Höhe von 800 Franken wurde von der Verteidigung anerkannt. Von der Freiheitsstrafe von drei Jahren wurden 18 Monate bedingt ausgesetzt – das ist das gesetzliche Maximum für eine bedingte Strafe. Das Urteil blieb damit ein Jahr unter dem Antrag des Bundesstaatsanwalts. «Das erklärt sich daraus, dass das Gericht dem Angeklagten doch eine gewisse gute Prognose gegeben hat», schätzt Lob. «Es geht wohl davon aus, dass das Urteil dem jungen Mann eine Lehre sein wird.»

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