Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Schweiz Geldwäscherei: Freispruch für die Post

Die Schweizerische Post hat sich nicht der Geldwäscherei schuldig gemacht, als zwei ihrer Angestellten vor elf Jahren einem Finanzdienstleister 4,6 Millionen Franken in bar auszahlten. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Solothurner Obergerichts bestätigt.

Postschalter
Legende: Die Post hat gemäss Bundesgericht nicht ausreichend Vorkehrungen getroffen, um Vorfälle wie in Solothurn zu verhindern. Keystone/symbolbild

Das Bundesgericht hat den Freispruch der Schweizerischen Post im Zusammenhang mit einem Fall von Geldwäscherei im Kanton Solothurn bestätigt. Es geht um eine Barauszahlung von 4,6 Millionen Franken im Jahr 2005.

Die Angestellte am Postschalter Solothurn hatte sich vor der Auszahlung bei einem Mitarbeiter der Compliance-Abteilung erkundigt, ob dies überhaupt möglich sei. Der Zuständige prüfte den Kontostand und gab grünes Licht.

Geld ist verschwunden

Die Krux an der Transaktion war, dass das Geld erst einen Tag zuvor auf das Konto überwiesen worden war und aus betrügerischer Quelle stammte. Inhaberin des Kontos war eine Firma mit Sitz in Solothurn. Ihr einziger Verwaltungsrat hob das Geld mit der Begründung ab, dass er damit einen Edelstein kaufen wolle.

Das geschah jedoch nicht: Der Verwaltungsrat gab das Geld an die damalige Direktorin der Gesellschaft weiter. Sie soll es angeblich in Rom einer unbekannten Person übergeben haben. Seither gilt das Geld als verschwunden.

Das Obergericht sprach die Post im November 2015 vom Vorwurf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Unternehmens im Zusammenhang mit Geldwäscherei frei. Und dabei bleibt es.

Organisationsdefizite bestehen

Das Bundesgericht hält in seinem am Mittwoch publizierten Urteil fest, dass sich weder die Schalter-Angestellte noch der Compliance-Mitarbeiter der Geldwäscherei schuldig gemacht hätten. Gegen die Angestellte wurde das Verfahren eingestellt, gegen den Mitarbeiter gar nie eröffnet.

Audio
Es war keine Geldwäscherei (26.10.2016)
01:32 min
abspielen. Laufzeit 1 Minute 32 Sekunden.

Somit fehlt es gemäss Bundesgericht an einer Anlasstat, an welche die Verantwortlichkeit des Unternehmens anknüpfen kann.

Es bleibe nur der Vorwurf des Organisationsdefizits bei der Schweizerischen Post übrig, die gemäss Staatsanwaltschaft nicht ausreichend Vorkehrungen getroffen hat, um Vorfälle wie in Solothurn zu verhindern.

Würde allein das Organisationsdefizit zusammen mit der Tat einer nicht zum Unternehmen gehörenden Person zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen, läge gemäss Bundesgericht eine Kausalhaftung vor. Dies sei vom Gesetzgeber aber nicht so vorgesehen worden.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel