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Gleiche Arbeit, gleicher Lohn Lohnanalyse soll für Gerechtigkeit sorgen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser: Der Ständerat nimmt Firmen ab 100 Mitarbeitenden in die Pflicht.

Darum geht es: Seit 1981 ist die Gleichstellung der Geschlechter in der Bundesverfassung verankert. Die Lohngleichheit zwischen Mann und Frau ist aber noch nicht erreicht. 2014 lagen die unerklärbaren Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau bei 7,4 Prozent. Der Bundesrat will deshalb Unternehmen dazu verpflichten, die Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern mittels Lohnanalysen transparent zu machen.

Legende:
Unerklärbare Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau seit 1998 Der Bund bezeichnet diesen Unterschied als diskriminierend BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN BASS AG, im Auftrag des Bundesamts für Statistik

Der Vorschlag des Bundesrats: Die Regierung will Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden alle vier Jahre zu einer Lohnanalyse verpflichten. Diese Analyse soll von einer unabhängigen Stelle geprüft werden. Anschliessend müssten die Unternehmen die Angestellten über das Ergebnis informieren.

So hat der Ständerat entschieden: Die kleine Kammer hat die Vorlage des Bundesrates mit 27 zu 15 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen – in abgeschwächter Form. So sollen erst Unternehmen ab einer Grösse von 100 Mitarbeitenden zur Lohnanalyse verpflichtet werden. Das Gesetz soll spätestens neun Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden und auf zwölf Jahre befristet sein. Arbeitgeber des öffentlichen Sektors sollen verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu veröffentlichen.

Wenige Unternehmen betroffen

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Mit dem Vorschlag des Ständerates wären lediglich 0,85 Prozent der Unternehmen und 45 aller Arbeitnehmenden von den Massnahmen betroffen. Beim Vorschlag des Bundesrates würden 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent der Arbeitnehmenden erfasst.

Eigenverantwortung versus Placebo: Eine bürgerliche Mehrheit um Hans Wicki (FDP/NW) wollte Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden lediglich dazu verpflichten, in einer Selbstdeklaration zu bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Die Analysemethode sollen sie frei wählen können. Alle im Saal seien gegen Lohndiskriminierung, sagte Wicki «doch die Diskussion nimmt fast schon religiöse Züge an und wird sehr emotional geführt.»

Anita Fetz (SP/BS) konnte dem Modell der Eigenverantwortung nichts abgewinnen und nannte dieses «ein reines Placebo-Modell». 37 Jahre hätten die Unternehmen Zeit für Selbstverantwortung gehabt, passiert sei nicht viel, so Fetz.

Lasch und wirkungslos: Für andere Ratsmitglieder ging die Vorlage zu wenig weit. So scheiterte Raphäel Comte (FDP/NE) mit einem Antrag, der fehlbare Unternehmen sanktionieren wollte. Man entscheide hier, Krebs mit einem Aspirin zu bekämpfen. Mit solch einer leichten Medizin würden die Lohnunterschiede zwischen Frau und Mann nicht verschwinden, so Comte.

Auch Isidor Baumann (CVP/UR) betrachtete das Gesetz als zahnlos und störte sich an der Befristung von zwölf Jahren: «Ein Gesetz, bei dem man den Todestag bereits in die Geburtsurkunde schreibt, ist eine Alibiübung.»

So geht es weiter: Das Geschäft geht nun in den Nationalrat.

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit
aus Rendez-vous vom 29.05.2018. Bild: Keystone
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