Das Wichtigste in Kürze
- Eritreische Flüchtlinge erhalten in der Schweiz kein Asyl mehr, nur weil sie ihr Heimatland illegal verlassen haben, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag.
- Betroffen vom St. Galler Grundsatzentscheid ist jedoch nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden aus Eritrea in der Schweiz.
- Die Schweiz könnte für Eritreer aber an Attraktivität als Zielland einbüssen.
Das Signal für eine härtere Gangart im Fall von Menschen aus Eritrea hatte das Justizdepartement bereits vor einem halben Jahr gesetzt, als es nach einer Erkundungsreise die Asylpraxis verschärfte. Das Bundesverwaltungsgericht stützt nun den neuen Kurs und beruft sich zu einem guten Teil auf Erkenntnisse aus dem Eritrea-Besuch.
Die Richter bezeichnen die Verhältnisse im autoritär geführten Land zwar als undurchsichtig, als «Black Box». Gestützt auf Indizien aber kommen sie zum Schluss, dass die blosse illegale Ausreise aus Eritrea nicht mehr drakonisch bestraft werde.
Mehr Eritreer werden in den Nothilfe landen
Betroffen vom höchstrichterlichen Entscheid ist nur ein kleiner Teil der Asylsuchenden aus Eritrea in der Schweiz: Wer aus dem Militärdienst desertiert ist, hat weiterhin grosse Chancen auf Asyl oder eine vorläufige Aufnahme.
Ohnehin schafft die Schweiz auch weiterhin keine Eritreer unter Zwang zurück, denn Rückschaffungen nach Eritrea gelten als nicht zumutbar. Auch wer von der härteren Asylpraxis betroffen ist, darf also bleiben. Manche der Betroffenen dürften aber künftig in der Nothilfe landen.
Sinkt jetzt die Attraktivität?
Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts könnte die Schweiz weiter an Attraktivität als Zielland einbüssen. Zwar stellten letztes Jahr immer noch über 5000 Eritreer ein Asylgesuch in der Schweiz. Viele bevorzugen aber mittlerweile Deutschland.
Druck für Rückübernahmeabkommen steigt
In der Schweiz gibt das Urteil bürgerliche Parlamentariern Auftrieb, die vom Bundesrat weitere Schritte fordern: Kontakte zum eritreischen Regime zum Beispiel. Mit dem Ziel, dass der Staat am Horn von Afrika seine Landsleute wieder zurücknimmt.
In der Schweiz leben gemäss offizieller Statistik rund 20‘000 Eritreer. Sie gehören damit nicht zu den grössten Ausländergruppen im Land, aber stellen das grösste Kontingent aller afrikanischen Länder.
Kritik und Bedauern vom Amnesty International
Das Gericht stütze sich auf Informationen aus Eritrea, die nicht abschliessend verifiziert werden könnten, kritisiert Denise Graf, Asylexpertin bei der Schweizer Sektion von Amnesty International. So hätten die Schweizer Behörden zwar mit nach Eritrea zurückgekehrten Menschen direkt gesprochen. Doch diese Gespräche seien vom eritreischen Aussenministerium organisiert worden, das auch den Übersetzer gestellt habe. «Es ist sehr fragwürdig, ob die Aussagen als Beweise überhaupt verwendet werden können», sagt Graf. Vom Bundesverwaltungsgerichtsurteil sind laut Graf insbesondere jene Eritreer betroffen, die noch nicht in den Militärdienst einberufen wurden. Also Minderjährige und solche, die das dienstpflichtige Alter erreicht haben. «Mehrere Dutzend Personen» hätten in den vergangenen Monaten eine Wegweisungsverfügung erhalten. Deren Lage sei äusserst prekär, betont Graf und fügt an: «Eine grössere Gruppe von Jugendlichen, die eigentlich besser integriert werden könnten als Erwachsene, hat damit keinerlei Zukunftsaussichten und wird an den Rand der Gesellschaft gestellt.» |