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Schweiz Härtere Strafen für die Schläger von Kreuzlingen

Zwei jungen Männer, die Mitte 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zwei Gleichaltrige zusammengeschlagen haben, werden härter bestraft. Das Thurgauer Obergericht hat die Strafen gegen die beiden Schweizer verschärft.

Der heute 25-jährige Haupttäter wurde zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, wie die Thurgauer Staatsanwaltschaft bestätigte.

Das Obergericht sprach den Verurteilten der versuchten vorsätzlichen Tötung, der versuchten vorsätzlichen schweren Körperverletzung und weiterer Delikte schuldig. Es folgte damit weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft, die eine Strafe von fünf Jahren und sieben Monaten gefordert hatte.

Der zweite, heute 23-jährige Täter, wurde der versuchten schweren Körperverletzung und der einfachen Körperverletzung schuldig gesprochen. Er erhält eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Sechs Monate muss er absitzen, die übrigen 24 Monate wurden bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren ausgesprochen.

Die beiden Schweizer hatten im Mai 2009 am Bahnhof Kreuzlingen zusammen mit einem weiteren Kollegen, der bereits verurteilt ist, grundlos zwei junge Männer angegriffen und mit Fusstritten und Faustschlägen traktiert. Ein Opfer erlitt eine Gehirnerschütterung und beide leichte bis mittelschwere Verletzungen.

Eine Überwachungskamera filmte die Täter.

Fahndung per Video

Die Thurgauer Strafverfolgungsbehörden veröffentlichten zum ersten Mal nicht nur ein Standbild, sondern eine Videosequenz im Internet. Kurz danach konnten die Täter identifiziert und verhaftet werden. Sie gestanden die Taten.

Das Bezirksgericht Kreuzlingen verurteilte den 25-jährigen Haupttäter im Frühjahr 2013 zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Gegen seinen jüngeren Kollegen sprach es eine bedingte Strafe von zwei Jahren aus. Die Staatsanwaltschaft erachtete dies als zu milde und legte Berufung ein.

«Ungeheure Brutalität»

In der Verhandlung vor dem Obergericht sagte der Staatsanwalt, die Angeklagten seien «mit einer ungeheuren Aggressivität und Brutalität auf die zufällig gewählten Opfer losgegangen, die sich nicht wehrten». Der Hauptangeklagte habe mit den Fusstritten gegen den Kopf eines Opfers schwerste Verletzungen in Kauf genommen.

Diese hätten zum Tod führen können. Nur mit Glück seien die Verletzungen so glimpflich ausgefallen, dass sich die Opfer vollständig davon erholen konnten.

Die Verteidiger bezeichneten die Strafanträge des Staatsanwalts als völlig überrissen. Beide Täter bereuten die sinnlosen Taten zutiefst, hätten das erstinstanzliche Urteil akzeptiert und die Schadenersatzzahlungen an die Opfer bereits geleistet.

Die Verteidiger kritisierten auch die Veröffentlichung des Überwachungsvideos im Internet. Dadurch seien die jungen Männer bereits vor der Gerichtsverhandlung bestraft worden. Laut der «Thurgauer Zeitung» werden die beiden Verurteilten den Fall wahrscheinlich ans Bundesgericht weiterziehen.

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